Hamburg. Ab Montag treten bundesweit die schärferen Corona-Maßnahmen in Kraft. Doch in Hamburg gibt es zwei Ausnahmen.

Auch Hamburg wird die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie "1:1 so umsetzen". Das sagte Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde, auf Abendblatt-Nachfrage. Die entsprechenden Regeländerungen werde der Senat auf seiner Sondersitzung am Freitag beschließen und danach bekanntgeben.

Das bedeutet, dass in der Hansestadt wie in allen anderen Ländern von Montag, 2. November an, unter anderem alle gastronomischen Betriebe (Bars, Kneipen, Restaurants), alle Kultureinrichtungen (Theater, Konzerthäuser, Museen) sowie sonstige Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Saunen, Tierparks und Attraktionen wie das Miniatur Wunderland) schließen müssen. Das wird allerdings nur für den Publikumsverkehr gelten. Die Verwaltung dieser Einrichtungen darf weiter arbeiten – sofern das ohne Publikum noch sinnvoll erscheint. Die Beschränkungen sollen vorerst bis Ende November gelten.

Zwei Haushalte? Corona-Regel gilt nicht für Kindergeburtstage

Eine kleinere Ausnahme gibt es aber doch: So wird Hamburg "aller Voraussicht nach", so Helfrich, an seiner "Lex Kindergeburtstag" festhalten. Demnach wird die in Hamburg bereits seit Montag geltende Regel, wonach sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, auch weiterhin nicht für Kindergeburtstage oder Treffen kleinerer Kinder gelten. Sofern die Kinder unter zwölf Jahre sind, dürfen also auch im November bis zu zehn Kinder aus bis zu zehn Haushalten gemeinsam spielen oder feiern – beziehungsweise bis zu neun Kinder, wenn noch ein Erwachsener dabei ist. Diese Regel gilt bislang nicht in allen Bundesländern.

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Eine weitere Ausnahme sind Bücherhallen und Archive: Anders als andere Kultureinrichtungen dürfen sie voraussichtlich geöffnet bleiben, weil sie eine wichtige Rolle für das Bildungswesen spielen. Bund und Länder sich darauf verständigt, anders beim ersten Lockdown im Frühjahr, Kitas und Schulen im November nicht zu schließen.

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