Hamburg. Als Frau eines Gangsterrappers beim IS: Die gebürtige Hamburgerin reiste mit drei Kindern ins Kriegsgebiet – das hat jetzt Folgen.

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland ist die Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die 36-Jährige sei von der Idee eines islamischen Staates auf der Grundlage der Scharia fasziniert gewesen, sagte der Vorsitzende des Strafsenats am Hanseatischen Oberlandesgericht, Norbert Sakuth, am Freitag in Hamburg.

Auf ihrer Reise nach Syrien Anfang 2015 habe die Deutsch-Tunesierin ihre drei kleinen Kinder in ein Kriegsgebiet mitgenommen und damit ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht verletzt. Außerdem habe Omaima A. Beihilfe zur Versklavung eines jesidischen Mädchens geleistet und durch die kurzzeitige Verfügung über ein Kalaschnikow-Sturmgewehr gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Angeklagte lebte mit Kindern in Hochburg der Terrororganisation

Die gebürtige Hamburgerin war Anfang 2015 ihrem damaligen Mann ins Herrschaftsgebiet des Islamischen Staates (IS) gefolgt. Mit ihren Kindern lebte sie bis Ende April 2016 in der Hochburg der Terrororganisation in Rakka. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper („Deso Dogg“) hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.

Wegen einer Schwangerschaft und Streitereien mit Cuspert – dieser wollte sich eine zweite Frau nehmen – flüchtete die Angeklagte Anfang Mai 2016 aus Rakka. Am 1. September 2016, kurz vor der Geburt ihres vierten Kindes, flog sie über die Türkei zurück nach Deutschland. Dort legte sie den Schleier ab und begann wieder ein westliches Leben.

Cuspert-Witwe: Bundesanwaltschaft hatte fast fünf Jahre Haft gefordert

Mit ihrer Überzeugung habe sie aber nicht gebrochen, stellte Sakuth fest. Noch vor Gericht habe sie erklärt, der IS habe auch Gutes getan, die Infrastruktur verbessert, die Straßen begrünt sowie arme Menschen und alleinstehende Frauen versorgt.

Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Haft für die Angeklagte gefordert. Der Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Linken-Fraktion zum IS-Prozess Gerechtes Urteil

Die Linken-Bürgerschaftsfraktion hält das Urteil für gerecht. "Dass Omaima A. auch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurde, ist ein wichtiges politisches Signal an die Betroffenen", sagte Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion. "Dennoch wäre es notwendig gewesen, deren Perspektive in der Prozessführung eine größere Rolle einzuräumen."

Omaima A. versuche sich nach außen als sorgende Mutter und Hausfrau darzustellen. "Mit diesem Bild versuchte sie auch die Rollen von Frauen im Kalifat zu verharmlosen", so Özdemir. "Die Verletzung der Fürsorgepflicht wurde zwar im Urteil berücksichtigt, allerdings nicht im ausreichendem Maße." Omaima A. habe ihre Kinder bewusst mit in das Kalifat des Islamischen Staates genommen.