Hamburg. Die Mutter zweier Kinder soll an Propagandavideos mitgewirkt und ihre Söhne im Sinne der Terrormiliz erzogen haben.

Ist Elina F. eine reumütige Geläuterte? Oder noch immer indok­triniert von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS)? Das muss das Hanseatische Oberlandesgericht herausfinden, vor dem am Freitag mit großem Sicherheitsaufwand das Staatsschutzverfahren gegen die aus Hamburg stammende deutsche Staatsbürgerin Elina F. (30) begonnen hat.

Der Mutter zweier Kinder wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Sie soll in Propagandavideos des IS mitgewirkt, für den bewaffneten Kampf geworben und die Absicht gehabt haben, ihre Kinder im Sinne der Terrormiliz zu erziehen. Der Strafsenat gab am ersten Prozesstag bekannt, dass abweichend von der Anklageschrift Elina F. nach derzeitigem Ermittlungsstand eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nicht vorgeworfen werden könne.

Die Angeklagte gab über ihre Verteidigerin eine kurze Erklärung ab und gab an, dass der Anklagevorwurf in objektiver Hinsicht zutreffe. Im nächsten Termin sei sie bereit, Fragen zu beantworten.

Elina F. wollte andere Frauen für IS anwerben

Laut Anklage soll Elina F. im September 2013 zunächst in die Türkei und von dort gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen. In der damaligen IS-Hauptstadt Raqqa soll sie ihrem Mann, der als sogenannter „Sniper“ (Scharfschütze) kämpfte, bis Januar 2014 den Haushalt geführt haben. Außerdem wird ihr vorgeworfen, in dieser Zeit in einem Propagandavideo – vollverschleiert und bewaffnet mit einer Kalaschnikow – für den IS geworben und Frauen aufgefordert haben, nach Syrien zu kommen und der Terrororganisation beizutreten.

Nach dem Tod ihres Ehemannes, der nach Medieninformationen im Juni 2014 im Kampf erschossen worden war, soll sich Elina F. laut Anklage in die Obhut eines IS-Frauenhauses begeben haben, in dem sie Islamunterricht erhielt. Gegenüber einer in Hamburg lebenden Freundin soll sie bekannt haben, ein Kind zu erwarten, das sie im Sinne der Ideologie des IS als Kämpfer erziehen wolle.

Elina F. gegen Auflagen aus Untersuchungshaft entlassen

Im Februar 2016 heiratete F. ein weiteres Mal nach islamischem Ritus. Nach der Geburt ihres zweiten Sohnes im Februar 2017 soll die Familie Raqqa verlassen und im Oktober vergeblich versucht haben, Syrien über die Türkei zu verlassen. Bei einem weiteren Schleusungsversuch soll die Angeklagte zusammen mit ihren Kindern in den Gewahrsam kurdischer Kräfte gelangt und im Camp „AinIssa“ in Nordsyrien untergebracht worden sein.

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Nach der Auflösung des Camps im Oktober 2019 sei die Angeklagte von der türkischen Polizei festgenommen und am 15. Januar 2020 nach Hamburg überstellt worden. Dort wurde sie verhaftet, am 24. März aber gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Der nächste Prozesstag ist am 3. August.