Hamburg. Wirte hoffen, mit Wärmelampen gut durch den Winter zu kommen. Umweltschützer sind dagegen. Verband fordert schnelle Lösung.

Hinter dem Gastronomen Steven Galling liegen – trotz allem – gute Wochen. Der Geschäftsführer der „Ufer“-Weinbar in Eimsbüttel konnte in den Sommermonaten das bieten, was sich die meisten Menschen wünschten: einen Platz an der frischen Luft und viel Platz drum herum. Und genau das habe auch gut geklappt. Sein Antrag zur Sondernutzung wurde – wie in vielen anderen Fällen auch – unbürokratisch genehmigt. Doch die lauen Abende dürften demnächst vorbei sein. Und Steven Galling und viele andere Wirte fragen sich: Wie soll es werden, wenn der Herbst und der Winter kommt?

Bei der Antwort auf diese Frage spielt einer eine entscheidende Rolle: der Heizpilz oder ein vergleichbarer Heizstrahler. Doch damit ist es in Hamburg nicht so einfach. Denn auf öffentlichem Grund sind diese verboten. Und so darf auch Steven Galling – Stand jetzt – Heizstrahler zwar wie in den vergangenen Jahren auch direkt in der Fassade des „Ufer“ anbringen und damit für ein paar warme Plätze sorgen, nicht aber auf der öffentlichen Fläche vor dem Lokal, auf der derzeit rund 60 Gäste Platz finden.

Für Verband bleibt unklar, wo welche Regeln gelten

Doch genau diese Fläche könnte für Galling entscheidend dafür sein, ob er wirtschaftlich gut durch die kalten Monate kommt oder nicht. Dabei kann er grundsätzlich verstehen, dass Heizstrahler kontrovers diskutiert werden, weil viele Modelle sehr klimaschädlich sind, insbesondere Gasheizer, die zusätzlich CO2 ausstoßen. Aber er glaubt auch, dass es möglich ist, hier einen Kompromiss zu finden. „Man könnte zum Beispiel verpflichtend machen, dass die Heizstrahler nicht mit Gas, sondern elek­trisch und mit Ökostrom betrieben werden“, so Galling.

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© Getty Images

Für den Hotel und Gaststättenverband Dehoga ist klar: „Wir fordern von Senat und Bezirken, dass das Verbot für Heizstrahler ausgesetzt wird. Zumindest bis Ende des Jahres und flächendeckend für den gesamten Stadtbereich“, sagt der Präsident des Landesverbandes, Franz J. Klein. „Es besteht dringender Handlungs- und Erklärungsbedarf seitens der zuständigen Stellen.“

Der Verband habe trotz intensiver Bemühungen nicht klären können, welche Regelungen wo in Hamburg gelten. Klein wünscht sich eine Genehmigung der Heizpilze „mindestens bis Ende des Jahres und kein Flickenteppich, sondern gleiche Regelung für alle Bezirke“. Dabei sei eine schnelle Entscheidung wichtig: „Für viele Gastronomen ist es die einzige Chance, zumindest etwas Geschäft zu machen. Denn viele Gäste lehnen es ab, in geschlossenen Räumen mit vielen anderen zu sitzen, und bleiben dann lieber zu Hause.“

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Mit der Forderung nach einer schnellen Entscheidung sei man bereits an die für die Bezirke zuständige Wissenschaftsbehörde herangetreten. Dort habe man zwar signalisiert, dass man derzeit an einer Lösung arbeite – die Antwort stehe aber noch aus.

In Hamburg ist das Thema Heizstrahler über das Wegegesetz geregelt

In Hamburg ist das Thema Heizstrahler über das Wegegesetz geregelt, für dessen Durchsetzung wiederum die Bezirke zuständig sind. Als erster Bezirk war 2007 Eimsbüttel vorgeprescht und hatte das Aufstellen der Geräte im öffentlichen Raum verboten. Auch in allen anderen Bezirken ist das Aufstellen der Heizgeräte genehmigungspflichtig. Der private Einsatz von Heizpilzen auf dem eigenen Grundstück ist weiter erlaubt.

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist die Forderung nach einem Aussetzen des Verbots indiskutabel. „Ob mit Gas oder mit Strom betrieben, ein Heizgerät im Außenbereich verbraucht etwa die Energiemenge, die ausreicht, um ein ganzes Einfamilienhaus zu heizen oder aufs Jahr gerechnet, um einen Mittelklasse-Wagen zu fahren. Beheizt wird damit aber lediglich die Umwelt“, so der Vize-Vorsitzende des Landesverbandes, Paul Schmid. „Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu lindern, braucht es intelligentere Lösungen als das schlichte Ausspielen von Klimaschutz gegen Wirtschaftsinteressen. Zumal eine solche Lösung gerade im Gastronomiebereich sehr einfach ist: Wolldecken und warme Kleidung.“

Wichtige Entscheidung für die Gastronomen

Auch die Umweltbehörde betont: „Heizpilze stehen auch auf der Negativliste im Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung und dürfen damit von öffentlichen Stellen und öffentlichen Unternehmen nicht mehr angeschafft werden“, so Sprecher Jan Dube.

Die Existenzsorgen vieler Gastronomen im Corona-Jahr seien der Behörde aber sehr bewusst, gleichzeitig sei ein Heizpilz aus Sicht des Klimaschutzes schlicht ein CO2-Emittent. Derzeit laufen laut Wissenschaftsbehörde die Gespräche mit den damit befassten Behörden und den Bezirken. Angestrebt werde laut Jon Mendrala, Sprecher der Bezirksbehörde, eine hamburgweit einheitliche Lösung. Diese werde schätzungsweise bis Ende des Monats fallen.

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Für Steven Galling und viele andere Gastronomen in Hamburg könnte von dieser Entscheidung viel abhängen. „Wir wissen zwar, das die Hamburger hart im Nehmen sind und auch bei kühleren Temperaruten noch draußen sitzen“ so Galling. „Aber auch das hat natürlich seine Grenzen. Irgendwann ist es dafür einfach zu kalt, und dann werden wir ein Problem bekommen.“