Hamburg. Der Hamburger Senat beschließt weitere Lockerungen – auch für den Winterdom. Maskenmuffel trefen künftig härtere Strafen.
Gute Nachrichten für Schausteller und Prostituierte: Der Hamburger Senat hat in Aussicht gestellt, den Winterdom trotz Corona-Pandemie unter besonderen Hygienebedingungen möglich zu machen. Prostitution soll vom 15. September an wieder zulässig sein.
Das hat Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag im Rathaus bekannt gegeben.
Trotz Corona: Hamburger Dom darf wieder stattfinden
Demnach sollen vom 1. November an, „tradierte Volksfeste wie der Hamburger Dom“ wieder stattfinden dürfen. Dazu muss ein Schutzkonzept vorgelegt und genehmigt werden. Es gilt auf dem Dom ein Alkoholverbot.
Zudem betonte Leonhard, dass die abschließende Genehmigung nur erteilt werde, wenn das Infektionsgeschehen dies zulasse, die Zahlen also bis dahin nicht zu hoch seien. Dann könne der Winterdom vom 6. November bis 6. Dezember stattfinden.
Winterdom "light" mit 6000 Personen
Eines steht fest: Es wird nur einen Winterdom „light“ geben. Die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig auf dem Heiligengeistfeld befinden dürfen, wird auf 6000 Personen begrenzt. Die Besucher müssen sich online registrieren und angeben, an welchem Tag sie das Volksfest besuchen wollen.
Das Gelände soll durch Absperrungen begrenzt werden. Anstatt der bislang 13 Eingänge wird das Heiligengeistfeld auf drei Zugänge und davon getrennte Ausgänge beschränkt. Außerdem werden Vorkehrungen getroffen, um Warteschlangen vor den Fahrgeschäften zu vermeiden.
Winterdom: Weniger Plätze für Schausteller
„Es werden beim Winterdom auch weniger Plätze für Schausteller vergeben, weil zwischen den Buden und Fahrgeschäften größere Abstände eingehalten werden müssen“, sagte Susanne Meinecke, Sprecherin der Wirtschaftsbehörde, auf Abendblatt-Anfrage.
Das Sicherheits- und Hygienekonzept wird laut Wirtschaftsbehörde rund eine halbe Million Euro kosten. Diese Kosten übernimmt die Stadt, und den Schaustellern werden auch die Standgebühren erlassen.
Senat möchte Schaustellern Perspektive geben
„Anliegen des Senats ist es, den Schaustellern eine Perspektive zu geben. Diese Branche hat mit am stärksten unter den Einschränkungen gelitten“, sagte Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos).
„Ich bin froh, dass wir den Schaustellern jetzt grünes Licht geben können. Trotz allem gilt es natürlich vorsichtig und verantwortungsvoll zu bleiben“, so Westhagemann. Frühjahrs- und Sommerdom waren wegen Corona abgesagt worden.
Noch keine Entscheidung zu Weihnachtsmärkten
Eine Entscheidung über die Genehmigung der Weihnachtsmärkte ist laut Senatorin Leonhard noch nicht gefallen. Man arbeite daran und müsse das Bedürfnis zu feiern mit der Prävention in Einklang bringen.
Es sei bekannt, dass Alkoholgenuss in großen Gruppen zu hohen Ansteckungsrisiken führe. Ziel sei es, die Weihnachtsmärkte in einem gewissen Rahmen zu ermöglichen, aber die Bedingungen müssten stimmen.
Prostitution stufenweise wieder erlaubt
Derweil haben sich die norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein darauf verständigt, vom 15. September an „die Corona-bedingten Einschränkungen im Bereich der Prostitution im Rahmen eines Stufenkonzepts zu lockern“.
Solche Lockerungen seien „rechtlich geboten und verfolgen zudem das Ziel, Illegalität im Prostitutionsgewerbe zu verhindern und somit vermeidbare Infektionsrisiken zu reduzieren“, so der Senat. „Dienstleistungen, die in angemeldeten Prostitutionsstätten oder im Rahmen von Prostitutionsvermittlungen angeboten werden, können unter strengen Auflagen wieder stattfinden.“
Maske, Terminvereinbarung, Belüftung und Alkoholverbot
Dazu gehörten „insbesondere die Vorlage eines Schutzkonzeptes, eine ständig zu tragende Mund-Nasen-Bedeckung, vorherige Terminvereinbarungen, Aufnahme von Kundenkontaktdaten, ausreichende Belüftung und ein Alkoholverbot“.
Weiterhin nicht gestattet sei „die Ausübung der Prostitution in jeglicher Art von Fahrzeugen und im Rahmen von Prostitutionsveranstaltungen“.
Stadionveranstaltungen unter freiem Himmel erlaubt
Senatorin Leonhard verkündete bei der Landespressekonferenz im Rathaus noch eine weitere Lockerung: Stadionveranstaltungen unter freiem Himmel können vom 10. September an auch mit mehr als 1000 Personen genehmigt werden.
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Auch hier sei ein besonderes Schutzkonzept verpflichtend, und es gelte ein Alkoholverbot. Voraussetzung sei, dass das Stadion mindestens 10.000 Sitzplätze habe und es kein geschlossenes Dach gebe.
Erlaubnis nur bei "herausragender bundesweiter Bedeutung"
Zudem müsse die Veranstaltung von „herausragender bundesweiter Bedeutung“ sein, so Leonhard. Gemeint sei also nicht die „regelhafte Genehmigung von Bundesligafußball“. Zur Bundesliga seien ja Entscheidungen auf Bundesebene getroffen worden, so Leonhard.
Dabei war die Öffnung von Stadien für Zuschauer in der aktuellen Situation zunächst verworfen worden. Hamburg könne sich angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens nicht „vollständig von diesen Entscheidungen abkoppeln“, sagte Leonhard jetzt.
Höhere Strafe für Maskenmuffel im ÖPNV
Zugleich kündigte die Senatorin deutlich höhere Strafen für Menschen an, die in Bussen und Bahnen oder im Einzelhandel keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Künftig droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.
Bisher galt beim HVV eine „Vertragsstrafe“ in Höhe von 40 Euro für Maskenmuffel. Diese wird aber laut Leonhard künftig nicht zusätzlich fällig, wenn bereits ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro erhoben wird.