Hamburg. Bezirkspolitikerin schlägt Ort für Pilotprojekt vor. Auch bei der Verkehrsbehörde sind Parkflächen für E-Scooter ein Thema.
Für viele sind sie ein Ärgernis: E-Scooter, die von den Nutzern in Hamburg häufig mitten auf dem Fußweg oder in der Einfahrt abgestellt, manchmal sogar achtlos in die Grünstreifen oder auf die Bürgersteige geworfen werden. Die CDU-Bezirksfraktion in Hamburg-Nord fordert nun Parkplätze für E-Scooter rund um U-Bahn-Stationen, damit zumindest dort die Roller ordnungsgemäß abgestellt werden.
Und die CDU hat auch schon eine Idee, wo ein entsprechendes Pilotprojekt umgesetzt werden könnte: an den Stationen Kellinghusenstraße oder dem Bahnhof Barmbek. Dort soll es dann markierte Parkflächen für E-Scooter geben.
Parkplätze für E-Scooter – Düsseldorf als Vorbild
„Damit wollen wir einen Anreiz schaffen, die E-Roller zu nutzen und gleichzeitig verhindern, dass diese achtlos überall abgestellt werden“, sagt Caroline Mücke-Kemp, Vize-Fraktionsvorsitzende der CDU-Bezirksfraktion. Sie hat nun einen entsprechenden Antrag für die kommende Bezirksversammlung am 10. September eingereicht.
In diesem weist die CDU-Bezirkspolitikerin darauf hin, dass der Düsseldorfer Hauptbahnhof bereits seit dem 30. Oktober 2019 extra Parkplätze für E-Scooter hat. Die Abstellflächen bieten Platz für bis zu 40 Roller aller Anbieter. Mit den E-Scooter-Parkplätzen soll auch die Suche nach den Rollern erleichtert werden. Seit Einführung der Parkplätze in Düsseldorf dürfen Nutzer die Roller nur auf den markierten Flächen abstellen – gesteuert wird dieses durch Verbotszonen in der App.
E-Scooter – das müssen Sie beachten:
- Roller dürfen ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Zu zweit auf einem Roller zu fahren ist nicht erlaubt und auch Kinder dürfen von einem Erwachsenen nicht zusätzlich auf dem Roller mitgenommen werden.
- E-Scooter müssen versichert sein, das ist mit einer entsprechenden Plakette am Fahrzeug nachzuweisen.
- Im Straßenverkehr gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Radfahrer. Fahren auf dem Fußweg oder auf der falschen Straßenseite ist nicht erlaubt.
- Stadt und Anbieter haben vereinbart, die Roller im innerstädtischen Bereich (Ring 2) auf zunächst 1000 Stück pro Anbieter zu beschränken. Es wurden Zonen definiert, in denen die Ausleihe grundsätzlich nicht beendet werden kann. Diese Zonen sind in den Apps farbig markiert.
- Wird der Roller etwa auf einem Radweg oder mitten auf dem Fußweg stehengelassen, kann er von der Stadt entfernt werden. In diesem Fall zahlt der Verursacher eine Strafgebühr.
- In Hamburg verlangen Lime und Bird 25 Cent pro Minute. Das sind pro Stunde 15 Euro. Minutenpreise bei Tier: 19 Cent. Voi ist mit 15 Cent pro Minute am günstigsten. Zusätzlich verlangen alle Anbieter pauschal 1 Euro Grundgebühr vor der Abfahrt.
CDU hofft auf weitere Parkplätze für E-Scooter in Hamburg
In ihrem Antrag fordert Mücke-Kemp nun konkret, dass eine U-Bahn Haltestelle in Hamburg-Nord als Pilotprojekt für Abstellplätze ausgewählt und überplant wird. "Da die U-Bahn Haltestelle Kellinghusenstraße bereits für Fahrradstellplätze und Carsharing überarbeitet wurde, würde diese in Frage kommen", heißt es in dem Antrag.
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Und die CDU-Frau geht noch weiter: Denn sie fordert zudem einen weiteren Pilotprojekt-Stellplatz für E-Roller in einem anderen stark frequentierten Bereich in Hamburg-Nord – zum Beispiel an einem öffentlichen Platz.
„Es wäre schön, wenn auch in anderen stark frequentierten Bereichen Flächen für E-Roller eingerichtet werden und das Abstellen dort dann verpflichtend wäre“, sagt Mücke-Kemp. "Das oftmals rücksichtslose Abstellen der E-Roller ist verantwortungslos, gerade weil ältere oder gehandicapte Menschen, diese nicht einfach aufheben und zur Seite stellen können, wenn diese mal wieder quer auf dem Fußweg liegen.“
Parkflächen für E-Scooter: Umsetzung nicht einfach
Auch bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sind Parkplätze für E-Scooter ein Thema. Diese führt nach eigenen Angaben bereits Gespräche mit dem Landesbetrieb Verkehr, den Bezirken Altona und Mitte, der Innenbehörde und der Polizei über mögliche Pilotprojekte zur Einrichtung von Parkzonen in Wohngebieten oder an ÖPNV-Knoten.
"Die Gebiete um die Kellinghusenstraße oder U-/S-Bahnhof Barmbek haben wir anhand der uns vorliegenden Betriebsdaten bisher nicht als Nutzungsschwerpunkte identifiziert, sondern uns auf Bereiche innerhalb des Ring 1 und Altona konzentriert", sagt Verkehrsbehördensprecher Dennis Heinert dem Abendblatt. Die praktische Umsetzung sei jedoch nicht einfach. So gebe es etwa keine Verpflichtung zum Parken in der Parkzone. Zudem müssen Nutzer über die Parkzone informiert werden.
Hinzu kommt laut Behörde, dass man ein Geofencing einrichten und damit technisch verhindern kann, dass die Miete der Roller außerhalb der Parkzone beendet wird. "In der Stadt gibt es aber häufig GPS-Verschattungen und grundsätzlich ein Ungenauigkeitsradius von bis zu 20 bis 30 Metern", so Heinert. "Daher wollen wir Pilotprojekte einrichten und uns ansehen, was gut funktioniert."