Hamburg. Die alte Dame durchschaute die Finte sofort, ging aber zum Schein darauf ein. Parallel dazu wurde die Polizei alarmiert.

Für die Täter war der Nepp ein kompletter Reinfall. Obwohl gleich vier Kriminelle versuchten, an ihr Erspartes zu kommen, ging die 95-Jährige den Enkeltrickbetrügern nicht auf den Leim. Es war genau andersherum: Einen Handlanger nahm die Polizei fest.

Wie üblich nahm der klassisch in drei Akten angelegte Enkeltrickbetrug seinen Anfang mit einer (dümmlichen) Lügengeschichte. Am Dienstagvormittag erhielt die 95-Jährige einen Anruf, am Apparat: eine angebliche Bekannte, die erzählte, sie sei an Covid-19 erkrankt, liege im Krankenhaus und benötige 30.000 Euro für ein Beatmungsgerät.

Die Pflegerin der alten Dame alarmierte die Polizei

Die alte Dame durchschaute die Finte sofort, ging aber zum Schein darauf ein: Sie könne 20.000 Euro von der Bank holen. Als die „Bekannte“ noch mehr Geld forderte, sagte sie weitere 11.000 Euro zu. Von der Anruferin unbemerkt ließ sie über ihre Pflegerin jedoch die Polizei alarmieren. Sodann begleiteten die Beamten die 95-Jährige bei den weiteren Gesprächen.

Auftritt der zweiten Figur im Enkeltrick-Theater: ein falscher Polizist, der sich kurz darauf meldete, um zu kontrollieren, ob das Opfer die (echte) Polizei alarmiert hatte. Der dritte im Bunde war ein falscher Bankangestellter, der sie nach der Richtigkeit einer Blitzüberweisung fragte. Schließlich meldete sich erneut die „Bekannte“: Ein Krankenhausmitarbeiter werde nun das Geld abholen.

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Enkeltrickbetrüger sind nur noch selten erfolgreich

Den Abholer hatten die Fahnder schon im Visier, sie beobachteten, wie er aus einem Taxi stieg und zum Haus der 95-Jährigen lief. Wie mit der „Bekannten“ verabredet, übergab ihm die alte Dame einen Umschlag – da schlugen die Polizisten zu. Der 47 Jahre alte Slowake wurde dann dem Haftrichter zugeführt.

Zwar sind Enkeltrickbetrüger nur noch selten erfolgreich. So scheiterten 232 der bis zum 24. Juli in Hamburg angezeigten 239 Taten. Aber wenn sie Erfolg haben, dann richtig: Die Schadenssumme durch die sieben vollendeten Taten liegt bei 120.000 Euro.