Hamburg. Senat und Bezirke einigen sich auf strikteres Vorgehen gegen Corona-Partys. Noch kein Termin für Start des Flughafen-Testzentrums.

Nachdem auch die letzte Warnung weitgehend wirkungslos verpufft ist, will die rot-grüne Koalition nun die Zügel anziehen: Der Senat wird nach Informationen des Abendblatts auf seiner Sitzung am Dienstag beschließen, dass die Bezirke über eine Allgemeinverfügung räumlich und zeitlich begrenzte Alkoholverkaufsverbote in den Szenevierteln erlassen können.

Am Wochenende hatten, wie berichtet, erneut mehrere Hundert zumeist junge Menschen im Schanzenviertel und auf dem Kiez gefeiert, ohne die Corona-Abstandsgebote einzuhalten.

Bereits von 20 Uhr an soll Alkohlverkaufsverbot gelten

Am Montag berieten die Gesundheitsbehörde und die betroffenen Bezirksämter das weitere Vorgehen. Nach Informationen des Abendblatts haben sich der Senat und die Bezirksamtsleiter von Altona und Mitte, Stefanie von Berg (Grüne) und Falko Droßmann (SPD), darauf verständigt, dass die Verkaufsverbote bereits am kommenden Wochenende gelten sollen. Kioske dürfen Alkohol danach bereits von 20 Uhr an nicht mehr verkaufen.

Für welche Straßenzüge genau das Verbot gelten soll, wollen die Bezirke – ein kleiner Teil des Schanzenviertel gehört zum Bezirk Eimsbüttel – noch festlegen. Droßmann hatte bereits am Wochenende gesagt, er würde in Hamburg-Mitte „die Reeperbahn und die umliegenden Straßen“ einbeziehen.

Sogenannter Gassenverkauf wird zum Problem

Die Polizei hatte am Wochenende im Schanzenviertel, das zum größten Teil zum Bezirk Altona gehört, zwei Alkoholverkaufsverbote für Kioske ausgesprochen, nachdem sich davor eine große Zahl von Menschen aufgehalten hatte. Das Ordnungsamt fertigte zehn „Verstoßberichte“, weil sich Gastronomen nicht an die Verordnung für Außengas­tronomie gehalten hatten.

Ob und in wie vielen Fällen deswegen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, ist noch offen. Als besonderes Problem im Schanzenviertel wird darüber hinaus der sogenannte Gassenverkauf alkoholischer Getränke durch eine Gaststätte auf dem Schulterblatt in der Nähe der Roten Flora angesehen, wobei sich der Gastwirt wenig kooperativ verhalten haben soll.

Termin für Start von Testzentrum am Flughafen unklar

Die Große Freiheit auf St. Pauli (Bezirk Mitte) war in der Nacht zum Sonntag mehrfach wegen „Überfüllung“ abgesperrt worden. Auch dort wurde in einem Fall ein Alkoholverkaufsverbot für ein Kiosk ausgesprochen.

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Unterdessen ist weiterhin unklar, wann das geplante Testzentrum am Hamburger Flughafen in Betrieb gehen kann. Es solle „schnellstmöglich“ geschehen, sagte Martin Helfrich, Sprecher der Sozial- und Gesundheitsbehörde. In dem Zentrum sollen Reiserückkehrer aus Risikogebieten auf das Coronavirus getestet werden. Dies ist kostenlos und soll jetzt doch verpflichtend sein. Weil keine Gebühren anfallen, hoffen die Behörden auf große Beteiligung. Zumal diejenigen, deren Test negativ ausfällt, dann von der Verpflichtung befreit sind, eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten.

Corona-Test muss in häuslicher Quarantäne abgewartet werden

Das Verfahren liefe so ab: Test am Flughafen, Fahrt nach Hause. Dort muss das Ergebnis in häuslicher Quarantäne abgewartet werden. Ist es positiv, muss die Testperson zu Hause bleiben oder den Arzt aufsuchen. Ist es negativ, ist die verpflichtende Quarantäne aufgehoben. Allerdings gibt es die moralische Verpflichtung, zu Hause zu bleiben, falls sich in den kommenden Tagen doch noch Symptome zeigen sollten.

Zunächst hatte es geheißen, die Tests sollten freiwillig sein. Das Infektionsschutzgesetz gebe eine Verpflichtung nicht her. Doch am Montagabend hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) laut Medienberichten entschieden, die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten anzuordnen.

Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

  • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Dies hatte die Linke bereits vorher gefordert. „Für die Rückkehr aus Risikogebieten brauchen wir eine Testpflicht. Es wäre jedoch skurril, wenn Urlauber, die bewusst in Risikogebiete fahren, kostenlos getestet werden und andere, die zu Hause bleiben, nicht. Deshalb müssen alle Tests kostenlos werden“, sagte Heike Sudmann, Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken in der Bürgerschaft.

"Mit Zahl der Urlaubsrückkehrer steigt Zahl der Neuinfektionen"

Stephan Gamm, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagte: „Spätestens nach den Erfahrungen der Märzferien wusste jeder, dass mit der Zahl der Urlaubsrückkehrer auch die Zahl der Neuinfektionen steigen wird. Doch warum reagiert der Senat erst jetzt, wo die Zahlen bereits wieder steigen? Das Covid-19-Testzentrum am Flughafen hätte längst seinen Betrieb aufnehmen müssen.“

Es sei grob fahrlässig, dass nicht bereits mit Ferienbeginn hierzu Pläne vorgelegt und umgesetzt worden seien. Grob fahrlässig handelten allerdings auch jene, die bewusst in Risikogebiete gereist seien. „Dabei ist es unsolidarisch, die Kosten für den Test von der Gemeinschaft finanzieren zu lassen und nicht von jenen, die sich bewusst in ein Risikogebiet begeben“, sagte der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete.

Die AfD-Fraktion setzt auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger. Die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin Olga Petersen sagte: „Corona-Testzentren für Urlauber sind sinnvoll, sofern sie auf freiwilliger Basis bleiben. Eine Testpflicht lehnen wir aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit allerdings ab. Wir trauen den Bürgern zu, in eigener Verantwortung zum Wohle aller zu handeln und sich zu testen.“