Harburg . Rund um die TUHH ist der Parkdruck erheblich gestiegen, seit die Hochschule vor zwei Jahren begann, Parkgebühren zu erheben

Ob in der Harburger Innenstadt, am Neugrabener Markt, rund um die TUHH oder am Asklepios-Klinikum Harburg (AKH): Wer hier einen öffentlichen Parkplatz sucht, sucht meist vergeblich. Anwohner, Arztbesucher und Arbeitnehmer mit Jobs in den Zentren verzweifeln daran regelmäßig. Das Parken ist ein Politikum. Grüne und SPD wollen diesen Parkraummangel nun bekämpfen – und zwar nicht unbedingt, indem sie den Bezirk mehr Parkplätze einrichten lassen, sondern eher, indem sie das Parken noch weiter einschränken: In den betroffenen Quartieren sollen die Parkplätze, die jetzt noch ganztägig kostenlos nutzbar sind „in die Bewirtschaftung genommen“ werden. Das heißt, dass auch hier eventuell ein Parkschein verpflichtend wird, mindestens jedoch eine Parkscheibe.

Das Dauerparken in diesen Bereichen soll eingeschränkt werden, damit mehr Parkplätze für Gelegenheitsgäste zur Verfügung stehen. Für das Neugrabener Zentrum wird dies vom Verkehrsplanungsbüro SBI empfohlen.

Engpässe am Neugrabener Markt

Das hatte die Situation dort im vergangenen Jahr untersucht und bewertet. Rund um den Neugrabener Markt und die Marktpassage gibt es 266 Parkplätze, die ursprünglich für Kunden des Wochenmarktes und der Geschäfte in der Marktpassage sowie Patienten und Klienten der Ärzte und Anwälte vorgesehen waren. Für diesen Zweck reichen die 266 Parkplätze auch aus. Allerdings ist ein ein großer Teil tagsüber offenbar von Dauerparkern belegt, an Markttagen erst recht.

Um diese Situation zu verändern, schlagen die Planer von SBI vor, das Parken auf diesen Plätzen zeitlich einzuschränken und die Parkplätze intensiv zu überwachen. Parkplätze schaffen könne man unter anderem in einer so genannten „Quartiersgarage“ mit 50 bis 100 Plätzen, die aber erst noch gebaut werden müsste. Das Parken in Quartiersgaragen ist in der Regel nicht kostenlos.

Parkhäuser zu wenig genutzt

Kostenpflichtige Parkangebote sind in den Harburger Problemzonen meist ohnehin zur Genüge vorhanden, werden aber wenig genutzt – seien es die Parkhäuser in der Harburger Innenstadt oder die kostenpflichtigen Tiefgaragen von TUHH und AKH. Rund um die TUHH ist der Parkdruck erheblich gestiegen, seit die Hochschule vor zwei Jahren begann, Parkgebühren zu erheben.

Eine Idee der Universitätsleitung war das seinerzeit nicht: Der Landesrechnungshof hatte die Gebührenpflicht gefordert. Schon zuvor hatte die Auslastung bei lediglich 60 Prozent gelegen, jetzt ist sie noch einmal sichtbar gesunken, berichtete der Kanzler der TUHH, Klaus-Joachim Scheunert, zuletzt im Regionalausschuss Harburg. Grundsätzlich sei es möglich, die freien Parkkapazitäten – gegen Gebühren – auch Anwohnern zur Verfügung zu stellen, sagte Scheunert.

Allerdings befänden sich die meisten Plätze in Tiefgaragen und diese würden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr geschlossen, da Treppen und Aufzüge direkt in die Hochschulgebäude führen. „Man könnte mit hohem baulichen Aufwand Zugänge für die Öffentlichkeit schaffen und die Zugänge zu den Gebäuden so gestalten, dass nicht jeder hineinkommt, sie aber weiterhin als Fluchtweg taugen“, sagte Scheunert. „Das zu planen und zu finanzieren, kann aber nicht Sache der TUHH sein.“ Derzeit, so Scheunert, herrsche auf den Straßen Parkdruck und in der Garage brachliegende Fläche. Das solle die Liegenschaftsverwaltung einmal bedenken.

Parkraumdruck betrifft nicht nur Autofahrer

Auch, wenn im Zentrum Harburgs nur etwa jeder fünfte Bewohner ein Auto besitzt, betreffe der Parkraumdruck doch alle, argumentieren SPD und Grüne: „Zugenommen hat auch die Anzahl der Pkw, die nicht regelkonform abgestellt werden und daher Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge der Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge erheblich behindern“, heißt es von den Parteien.

„Fahrzeughalter, die die Möglichkeit hätten, kostenpflichtige Parkangebote in Anspruch zu nehmen, sollten dazu gebracht werden, diese auch zu nutzen“ hießt es im entsprechenden Antrag. So könne für Anwohner Entlastung geschaffen werden.

Dazu sollen in Harburg lenkende Maßnahmen wie befristetes Parken während der Tageszeit oder Anwohnerparken in Betracht gezogen werden. Das Bezirksamt soll zunächst prüfen, welche Wohnquartiere für das Anwohnerparken in Frage kommen und darlegen, was eine Anwohnerparkerlaubnis die Fahrzeugbesitzer kosten würde. Der Antrag für Harburg wird am 28. Februar in der Bezirksversammlung debattiert. Ein Antrag mit der Forderung, die Empfehlungen des Büros SBI in Neugraben umzusetzen, wurde bereits im Hauptausschuss verabschiedet – mit den Stimmen aller Parteien.