Hamburg. Mario Bloem lebt im Karolinenviertel und ist gegen Aufstockung. Vor Gericht reden der Kläger und die Stadt aneinander vorbei.
Nach der Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch ist weiter unklar, wie es mit der geplanten Aufstockung des Bunkers an der Feldstraße weitergeht. Grund dafür sind zwei Befangenheitsanträge, über die zunächst entschieden werden muss. Verhandelt wird die Klage des Anwohners Mario Bloem, der die Aufstockung für nicht rechtmäßig hält und die Aufhebung der Baugenehmigung fordert.
Wie bereits berichtet, soll der Hochbunker am Heiligengeistfeld um fünf Ebenen aufgestockt und dschungelartig bepflanzt werden. Mit den neuen Stockwerken wäre der Hochbunker 58 Meter hoch und damit deutlich höher als die umliegenden Gebäude. Aus Bloems Sicht hätte deshalb ein neuer Bebauungsplan erstellt werden müssen, außerdem hätte die Stadt die Bürger miteinbeziehen müssen.
Anwohner Mario Bloehm klagt gegen die Bunker-Aufstockung
Tatsächlich genehmigte der Bezirk Mitte das Bauvorhaben allerdings auf Basis des Paragrafen 34 des Baugesetzbuches . Dieser ist aus Bloems Sicht aber nur für Baulücken-Schließungen gedacht und verlange, dass sich ein Gebäude in seine Umgebung einfügt, was bei der Bunkeraufstockung nicht der Fall sei.
Die Vertreter der Stadt äußerten sich zu diesem konkreten Punkt gestern nicht und verwiesen darauf, dass diese Frage nicht Gegenstand der Verhandlung sei. Während es Bloem grundsätzlich um das Recht auf Teilhabe geht, setzte die Stadt den Fokus auf einzelne Punkte der Baugenehmigung, die aus ihrer Sicht in keinem Fall die Rechte des Klägers beschneiden würden. Und so ging es zwar zwischenzeitlich doch um konkrete Fragen, wie etwa mögliche Mängel im Lärmschutzgutachten. In weiten Teilen diskutierten Kläger und Beklagte allerdings aneinander vorbei.
Strittige Punkte sorgen für aufgeheizte Stimmung im Saal
Zahlreiche weitere Punkte sorgten für eine teils aufgeheizte Stimmung. So war die Verhandlung zwar für die Öffentlichkeit zugelassen, aber coronabedingt durften nicht alle Interessierten teilnehmen. Das galt auch für die Medienvertreter. In beiden Fällen entschied das Los, wer den Raum betreten durfte.
Bereits kurz nach Verhandlungsbeginn sorgte dann die eröffnende Berichterstattung des Richters über den bisherigen Verfahrensverlauf für Diskussionen. Bloem warf diesem vor, sein Hauptargument – nämlich das Teilhaberecht – nicht genannt zu haben und stellte einen Antrag auf Befangenheit.
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Bloems Antrag, weitere Zeugen zuzulassen, wurde abgelehnt
Im Laufe des Vormittags stellte Kläger Bloem einen weiteren Antrag auf die Zulassung der Anhörung weiterer Zeugen. Der Richter forderte ihn auf, diese schriftlich weiter auszuführen und zu begründen und schlug dafür zehn Minuten vor, um dies handschriftlich zu tun. Bloem empfand dies wiederum als „Schikane“ und verwies darauf, dass er mehr Zeit brauche. Sein Antrag, die Sitzung zu vertagen, um sich in Ruhe damit zu befassen, wurde abgewiesen.
Schließlich stellte Bloem einen zweiten Befangenheitsantrag. Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages wurden die Anträge auf Zulassung weiterer Zeugen sowie die Übertragung des Falls an die Kammer abgelehnt. Im nächsten Schritt soll nun über die Befangenheitsanträge entschieden werden. Ein konkretes Datum für eine Entscheidung darüber wurde am Mittwoch nicht genannt.