Hamburg. Sicherheitsdienst kontrolliert mit 750 Mitarbeitern, Einsatzgebiet umfasst 161 Stationen, 450 U- und S-Bahnen sowie 1500 Busse.

Die ältere Dame fühlt sich ertappt und wirkt ein wenig aufgeregt: „Ich komme gerade vom Arzt. Entschuldigung, ich habe einfach vergessen, die Maske zu tragen“, sagt die Seniorin. Neben ihr auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Schlump stehen drei Mitarbeiter der Hochbahn-Wache, die sie freundlich dazu aufgefordert hatten, eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen.

Denn in Bussen, Bahnen und Haltestellen des Verkehrsverbundes HVV gilt wegen Corona seit Ende April Maskenpflicht. Und die Hamburger sind diszipliniert. „Unsere Stichproben haben ergeben, dass sich etwa 95 Prozent der Fahrgäste an die Tragepflicht halten. Aber zum Beispiel in den späteren Abendstunden der Wochenenden lässt die Disziplin bei einigen Fahrgästen dann doch mal nach“, sagt Arndt Malyska, Chef der Hochbahn-Wache.

Hochbahn-Wache kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht

Aber am Freitagvormittag verläuft alles entspannt. Das Dreier-Team vom Sicherheitsdienst der Hochbahn-Wache steigt am U-Bahnhof Schlump in die U 3 Richtung Landungsbrücken ein. Ein junger Fahrgast hat die Maske unter der Nase, kurze Aufforderung, und schon sitzt sie wieder an der richtigen Stelle. „Es reicht meist eigentlich ein kurzer Hinweis, wenn die Maske mal nicht oder falsch getragen wird. Die Fahrgäste haben großes Verständnis für diese Maßnahme“, sagt Daniel F., der seit zehn Jahren bei der Hochbahn-Wache arbeitet. Sein Kollege Cem Ö. ergänzt: „Die Fahrgäste sind wirklich diszipliniert, und ich habe es noch nicht erlebt, dass jemand ausfallend geworden ist, als wir auf die Maskenpflicht hingewiesen haben.“

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Allerdings ist das mit dem Verständnis so eine Sache. Denn Sabrina Rühmann, die in der U 3 auf dem Weg zur Arbeit ist, ist genervt. „Ich bekomme kaum Luft unter dieser Maske. Ich würde es wirklich begrüßen, wenn diese Regelung bald wieder aufgehoben wird.“

Keine "Vertragsstrafe" wie in Berlin vorgesehen

Insgesamt sind aktuell rund 750 Mitarbeiter von den Prüf- und Sicherheitsdiensten der Hochbahn-Wache, der S-Bahn-Wache und vom VHH (Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein) unterwegs, um auch auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten. Deren Einsatzgebiet erstreckt sich auf 161 Stationen und 450 U- und S-Bahnen, dazu kommen 1500 Busse.

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In Berlin müssen Fahrgäste, die gegen die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln verstoßen, eine „Vertragsstrafe“ von 50 Euro bezahlen. Eine solche Regelung ist innerhalb des HVV bislang nicht vorgesehen. Hier gilt lediglich: „Wenn sich Fahrgäste weigern, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dann können wir diese von der Beförderung ausschließen“, sagt Arndt Malyska.

Aber zurück in die U 3, zu Daniel F. und seinen beiden Mitstreitern Cem Ö. sowie Fanny S. von der Hochbahn-Wache.

Unter all den Maskenträgern fällt dem Team sofort eine Frau ins Auge, die ohne Schutz unterwegs ist. Doch es ist alles in Ordnung. Die Dame kann eine Bescheinigung vorweisen, wonach sie von der Maskenpflicht befreit ist. Das ist der Fall, wenn bestimmte Erkrankungen vorliegen.

Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

  • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden