Hamburg. Viele Veranstalter stehen in den Startlöchern. Doch einige müssen sich gedulden. Und Tschentscher mahnt zur Vorsicht.
Nach der Ankündigung des Senats, dass in Hamburg von heute an wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern erlaubt sind, atmet die Branche auf. „Das ist ein großartiger Tag“, sagte Klaus Gerresheim. „Ich treffe mich heute mit meinen Mitarbeitern, damit wir mit den Planungen für die ersten Veranstaltungen starten können“, so der Inhaber des Catering-Unternehmens „Gerresheim serviert“.
Zu seinen Locations gehört unter anderen der Schuppen 52 im Hafen – normalerweise mit Kapazitäten für bis zu 3000 Gäste. „Wir könnten hier unter Wahrung des Mindestabstands 650 Gäste an Tischen platzieren. Auch die Aufstellung von Trennwänden aus Plexiglas wäre eine Option“, sagte Gerresheim, der seit 44 Jahren in der Branche tätig ist.
Bereits am 3. Juli ist er für die Bewirtung von rund 100 Gästen verantwortlich, die nach der Trauerfeier im Michel für den verstorbenen Theatermacher Eberhard Möbius auf zwei Barkassen im Hafen zusammenkommen. „Außerdem haben wir auch noch zahlreiche Veranstaltungen, die für den September angefragt sind“, sagte Gerresheim. „Jetzt, da wir wissen, wie viele Personen unter welchen Auflagen zugelassen sind, können wir auch hier mit den Gastgebern in die konkrete Planung gehen.“
Neue Corona-Lockerungen in Hamburg
Wie das Abendblatt berichtet hatte, sieht die neue Corona-Verordnung vor, dass bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen im Freien bis zu 1000 Personen und in geschlossenen Räumen bis zu 650 Menschen teilnehmen dürfen. Bei Events ohne feste Sitzplätze liegen die Obergrenzen im Freien bei 200 Personen und in geschlossenen Räumen bei 100. Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte.
Private Feiern in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück sind mit bis zu 25 Personen wieder möglich, und in der Öffentlichkeit dürfen sich maximal zehn Personen treffen – in beiden Fällen unabhängig von der Anzahl der vertretenen Haushalte. Die 1,50-Meter-Abstandsregel, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr, in Geschäften und Behörden bleiben bestehen.
Veranstalter auf Lockerungen vorbereitet
„Ich bin glücklich über die Lockerungen, aber natürlich bedeuten die Corona-Auflagen für unsere Branche noch immer massive Einschränkungen“, sagte Jens Stacklies, der die Fischauktionshalle mit Kapazitäten für bis zu 4000 Gäste betreibt. „Sämtliche bei uns terminierten Veranstaltungen bis Ende des Jahres wurden abgesagt. Aber da wir jetzt ja zumindest wieder eine gewisse Personenzahl bewirten dürfen, wird es vielleicht noch in den nächsten Monaten kleinere Messen geben. Wir prüfen auch, ob wir das ein oder andere Event für die Hamburger im kleineren Rahmen realisieren können“, sagt Stacklies.
Auch in Hamburgs größtem Kongresshotel Grand Elysée an der Rothenbaumchaussee sind Direktor André Vedovelli und sein Team gut vorbereitet: „Wir haben die letzten Monate genutzt, um ein tragfähiges Konzept für Veranstaltungen mit Mindestabstand auszuarbeiten“, so Vedovelli. Für die Ausrichter der Events stehen „individuelle Hygienekonzepte“ zur Verfügung.
So kann auf Wunsch eine Wärmebildkamera installiert werden, welche die Körpertemperatur der Gäste misst. „Wir können auch Armbänder für die Gäste zur Verfügung stellen, die vibrieren, sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten wird“, sagt Vedovelli. Nachdem das Grand Elysée mit Kapazitäten für bis zu 1500 Personen seit März gar kein Tagungsgeschäft mehr hatte, „sind die neuen Lockerungen zumindest ein Lichtblick. Auch wenn wir aufgrund der geltenden Regelungen viel weniger Gäste bewirten können“, sagt Vedovelli. Ein Beispiel: Der Große Festsaal bietet normalerweise bestuhlt Platz für rund 1200 Gäste, aufgrund des Mindestabstandes sind es aktuell nur 178 Plätze.
Schwimmbäder dürfen öffnen
Mit großer Erwartung hatten die Mitarbeiter der Bergmann Gruppe den Bericht im Hamburger Abendblatt gelesen. „Doch leider können wir nicht von den neuen Lockerungen profitieren“, sagte Sabine Vogt, Sprecherin des Event-Spezialisten. „Wir sind ein Großveranstalter – und dafür gelten die Regeln leider nicht.“ Deshalb bleiben Events wie die Harley Days, die Travemünder Woche, das Eppendorfer-Landstraßen-Fest und weitere Veranstaltungen bis Oktober verboten.
Derweil organisiert die Bergmann Gruppe das Autokino „Bewegte Zeiten“ auf dem Heiligengeistfeld gemeinsam mit dem Zeise-Kino. Insgesamt 500 Autos dürfen teilnehmen.
Nach der neuen Verordnung ist nicht nur Picknicken und Grillen im Freien wieder möglich, sondern auch Messen, Jahrmärkte, alle Schwimmbäder sowie Natur- und Sommerbäder, Theater, Oper, Konzerthäuser sowie Musiktheater und Tanzschulen dürfen wieder öffnen. An den Hochschulen sind Präsenzvorlesungen wieder erlaubt.
Tschentscher mahnt zur Vorsicht
„Natürlich sind wir in der Pandemie noch nicht am sicheren Ufer“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei der Vorstellung der neuen Regeln. Nachdem die bisherigen Lockerungen aber nicht zu einer weiteren Ausbreitung des Virus geführt hatten, könne man nun „einen weiteren Schritt“ gehen und eine „neue Systematik“ einführen.
An erster Stelle stehe nun die Einhaltung von Hygieneregeln, Abstandsgeboten, Maskenpflicht sowie die Möglichkeit der Kontaktverfolgung – daher müssen alle Veranstalter die Kontaktdaten ihrer Gäste erheben. „Unter diesem gemeinsamen Dach können dann viele Dinge möglich sein“, so Tschentscher, und es gebe nur noch einzeln Verbote. Lediglich Clubs und Diskotheken, Volksfeste, Saunen (auch Dampfbäder, Thermen und Whirlpools) sowie Prostitutionsstätten bleiben weiter geschlossen.
Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
- Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden
Die Reisezeit in den Ferien bezeichnete Tschentscher als „zusätzliches Risiko“. Daher müssten alle Reisenden, die aus einem Land mit erhöhter Virus-Verbreitung nach Hamburg zurückkehren, für 14 Tage in Quarantäne. Das gelte auch für Gäste, die sich in den vergangenen zwei Wochen an einem deutschen Corona-Hotspot wie derzeit dem Kreis Gütersloh aufgehalten haben. Für sie gilt zudem ein Beherbergungsverbot – es sei denn, sie haben ein ärztliches Attest, dass sie nicht infiziert sind. Tschentscher: „Wir müssen besorgt sein, im Sinne von besorgt und vorsichtig.“