Hamburg. Corona-Lockerungen: Wann und unter welchen Voraussetzungen in Hamburg wieder gefeiert werden darf.

In Hamburg sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen von Mittwoch, 1. Juli, an wieder erlaubt – allerdings unter Bedingungen. „Großveranstaltungen“ mit mehr als 1000 Personen bleiben dagegen mindestens bis zum 31. Oktober untersagt.

Wie nach Abendblatt-Informationen aus der neuen Corona-Eindämmungsverordnung, die der Senat am Dienstag beschließen und vorstellen will, hervorgeht, wird streng nach Veranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen sowie solche mit oder ohne feste Sitzplätze unterschieden. Demnach gilt:

Welche Regeln für Veranstaltungen in Hamburg ab Mittwoch gelten

Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu 1000 Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmern zulässig.

Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind im Freien mit bis zu 200 Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmern zulässig. Wird während der Veranstaltung oder in den Pausen Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmer jeweils um die Hälfte. Zudem gilt: In geschlossenen Räumen darf maximal eine Person je zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche anwesend sein.

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Grundsätzlich ist für jede Veranstaltung ein Schutzkonzept zu erstellen. Bei mehr als 200 Besuchern sind darin zum Beispiel die Anordnung der festen Sitzplätze, der Zugang und Abgang des Publikums, die Belüftung, die sanitären Einrichtungen sowie die allgemeinen hygienischen Vorkehrungen detailliert darzulegen. Die Kontaktdaten der Teilnehmer müssen erhoben werden. Eine Maskenpflicht gibt es für Besucher oder Mitarbeiter zwar nicht, sie kann vom Veranstalter aber angeordnet werden – wenn er den Schutz seiner Besucher oder seines Personals nicht anders organisieren kann. Büfetts zur Selbstbedienung sind ebenso weiterhin tabu wie Tanzen – da bei erhöhter Atemfrequenz gegebenenfalls auch mehr Viren in Umlauf gebracht werden, die sich wiederum in geschlossenen Räumen deutlich länger in Form von Aerosolen in der Luft halten.

Im privaten Wohnraum sowie auf dem dazugehörigen Grundstück sind Veranstaltungen und Feierlichkeiten mit bis zu 25 Personen zulässig – unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten diese kommen. Strenge Vorschriften für das Verhalten in Privatwohnungen gibt es zwar nicht mehr, es wird aber „empfohlen“, die körperlichen Kontakte „auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“ und die Hygieneregeln einzuhalten.

Für Großveranstaltungen gilt zwar bis Ende Oktober weiterhin ein Verbot. Doch es gibt immerhin einen kleinen Hoffnungsschimmer. Denn sofern es feste Plätze gibt, die Kontaktverfolgung daher möglich und die Einhaltung aller Hygieneregelungen gewährleistet ist, könnten diese „unter Umständen“ doch erlaubt werden, heißt es aus Behördenkreisen. Allerdings werde man dabei das vorzulegende Schutzkonzept mit besonders strengen Maßstäben prüfen. Innen- und Sportsenator Andy Grote (SPD) zeigte sich am Montag aber skeptisch, dass große Sport-Events schon bald möglich sein werden.

Für Krankenhäuser und Pflegeheime werden die sehr strengen Besuchsregeln ebenfalls massiv gelockert. So sollen in den Heimen auch Besuche im Zimmer wieder möglich sein, und zwar für bis zu zwei Personen gleichzeitig und mindestens drei Stunden in der Woche. Bei Besuchen im Freien, also auf dem Heimgelände, soll es keine Beschränkungen mehr geben. Allerdings müssen sich alle Besucher anmelden, um Personenansammlungen zu vermeiden, und alle Besuche werden dokumentiert, um Kontakte nachverfolgen zu können. Die Details der Besuchsregeln legt jeder Betreiber selbst fest, da die örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sind.

Grundsätzlich leitet der Senat mit der neuen Verordnung einen Paradigmenwechsel ein – weg von flächendeckenden Verboten mit einzelnen Ausnahmen, hin zu weitgehender Normalität mit einzelnen Einschränkungen.

Die allgemeinen Hygieneregeln bleiben aber bestehen: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Und die Menschen werden weiter aufgerufen, Abstand zu halten.

Für Einreisen nach Hamburg gelten von Mittwoch an ähnliche Auflagen wie in anderen Bundesländern: Wer aus einem Land mit erhöhtem Aufkommen an Corona-Infektionen – derzeit zum Beispiel Russland, die Türkei, Schweden und Teile der USA – nach Hamburg reist, muss sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Und für Reisende aus einer inländischen Corona-Hochburg wie dem Kreis Gütersloh gilt ein Beherbergungsverbot; Hotels und Pensionen dürfen diese Gäste also nicht aufnehmen.