Hamburg. Dehoga-Präsident Franz Klein: Masken sind ein großes Problem, besonders bei Wärme. Unterschiedliche Regelungen in den Nordländern.
Mancher Gastronomie-Mitarbeiter in Hamburg wünscht sich vielleicht derzeit, in Schleswig-Holstein zu arbeiten. Im „Leitfaden Mindestanforderungen an Hygienekonzepte für gastronomische und Beherbergungsbetriebe (in der Fassung vom 5. Juni 2020) der Landesregierung steht unter Punkt 3.1: „Für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Metern Abstand) wird empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Um die Abstandsregeln einhalten zu können, sei beispielsweise die Verwendung von Servierwagen geeignet.
In Schleswig-Holstein ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zuständig. Nach Angaben von Klaudia Gottheit, Sprecherin der Unfallkasse Nord, regelt das Bundesministerium für Arbeit und Gesundheit (BMAS) die Schutzmaßnahmen durch den Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, durch die branchenspezifischen Schutzstandards der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) würden sie konkretisiert. „Darin heißt es, bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen – in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen persönliche Schutzausrüstung – zur Verfügung gestellt und getragen werden“, so Gottheit.
Gastronomen in Hamburg hatten gefordert, die Maskenpflicht aufzuheben
In Hamburg hatten etliche Gastronomen kürzlich gefordert, die Maskenpflicht aufzuheben und eine freiwillige Regelung wie im Nachbarland einzuführen (wir berichteten). Nach Angaben des Amtes für Arbeitsschutz in Hamburg, das hier für die Einhaltung der Vorschriften zuständig ist, gibt es keine generelle Maskenpflicht für die Beschäftigten der Gastronomie in der Hansestadt. „Es gibt die Pflicht, Abstand zu halten. Wenn es nicht möglich ist, 1,50 Meter Abstand zu halten, sind in erster Linie technische und/oder organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel Abtrennungen oder Anpassung der Verkehrsführung umzusetzen. Sind diese nicht möglich, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ Die Belastung durch das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für das Servicepersonal sei im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.
Dehoga-Präsident Franz Klein wünscht sich rasch weitere Lockerungen und hat große Hoffnungen, dass diese Anfang Juli kommen – die aktuelle Verordnung gilt bis zum 30. Juni. „Die Masken sind ein großes Problem für das Personal, vor allem, wenn es warm ist“, sagt Klein. Er sagt aber auch: „Wir können uns nicht gegen den Rat der medizinischen Fachleute stellen, wenn die sagen, dass es notwendig ist.“ Allerdings sei man dadurch weit von einer Normalisierung entfernt.
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Derzeit dürfen in Hamburg maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zusammentreffen. In Schleswig-Holstein dürfen – unabhängig von der Personenzahl – Angehörige des eigenen Haushaltes mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes zu privaten Zwecken an einem Tisch sitzen. Außerdem dürfen bis zu zehn Menschen aus unterschiedlichen Haushalten, die sich persönlich kennen, an einem Tisch Platz nehmen. Wer also mehrere Freunde treffen will, ohne sich strafbar zu machen, muss sich vor den nördlichen Hamburger Stadtgrenzen verabreden.
Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
- Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden