Hamburg. Richter sahen keinen Grund, Restaurantbesitzer und Caterer gleich zu behandeln. In Berlin und Mecklenburg ist das anders.

Die Caterer haben verloren. Sie dürfen weiterhin nicht arbeiten, keine Veranstaltungen ausrichten, keine Hochzeiten, keine Tafeln schmücken, kein Festmahl kredenzen. Das Verwaltungsgericht hat ihren Eilantrag abgelehnt, der darauf zielte, die Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Corona-Infektionen abzuschwächen und Caterer mit Gastronomen gleichzustellen.

Das Gericht hat zwar anerkannt, dass mit verbesserter Kenntnis und Kontrolle über die Infektionslage Freiheitsbeschränkungen jetzt besser begründet werden müssen als zu Beginn des Lockdowns, sah aber in der ausgelassenen Stimmung nach Genuss alkoholischer Getränke bei Veranstaltungen eine Gefahr, die das Infektionsrisiko erhöhe und damit Verbote rechtfertigen könne. Hamburg kann also bei seinem, verglichen mit anderen Bundesländern, restriktiven Kurs bleiben.

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Caterer verliert vor Gericht und fühlt sich ungerecht behandelt

Der Caterer „Tafelspitz GmbH Full Service Catering“, der stellvertretend für die Branche vor Gericht gezogen war, blitzte trotz mitgelieferten Hygienekonzepts ab. Die Caterer sehen sich gegenüber der Gastronomie ungerecht behandelt, da sie, wie die Restaurants auch, Gästen Speisen und Getränke servieren, aber dabei, anders als Restaurantbesitzer, viel genauer planen und insofern leichter die Einhaltung gewisser Hygienestandards sicherstellen könnten, so Alexander Brückmann, Geschäftsführer von Tafelspitz.