Hamburg/Leipzig. Umweltschützer klagen seit Jahren über das Projekt in Hamburg. Eine Schlüsselrolle spielt wieder der Schierlings-Wasserfenchel.

Die juristische Auseinandersetzung um die Elbvertiefung geht in eine letzte Runde. Am Bundesverwaltungsgericht wird am Freitag die Klage von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Großprojekt verhandelt. Das Gericht in Leipzig hatte 2017 den Planfeststellungsbeschluss wegen einzelner Mängel für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Danach wurde nachgebessert. Die klagenden Umweltverbände bezweifeln nun, dass die Eingriffe in die Natur mit den vorgesehenen Maßnahmen wirksam ausgeglichen werden können.

Eine Schlüsselrolle spielt wieder der Schierlings-Wasserfenchel, der weltweit nur in der Tideelbe wächst. Der bis zu zwei Meter hohe Doldenblütler hatte bereits im Hauptverfahren dafür gesorgt, dass die obersten deutschen Verwaltungsrichter die Elbvertiefung zum Teil als rechtswidrig einstuften. Sie hoben jedoch den Baustopp auf. Zudem geht es noch um zwei weitere Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur.

Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil sprechen wird, steht noch nicht genau fest. Erwartet wird es im Juni.

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