Hamburg. Bundesverwaltungsgericht muss im Mai erneut verhandeln, dabei wird längst gebaut. Es geht mal wieder um den Schierlings-Wasserfenchel.

Die unendliche Geschichte geht weiter: Am 28. Mai treffen sich Befürworter und Gegner der Elbvertiefung wieder in Leipzig. Das dort ansässige Bundesverwaltungsgericht muss erneut über Klagen gegen das Megaprojekt verhandeln – obgleich schon längst gebaggert wird.

Die Begegnungsbox für besonders breite Schiffe bei Wedel ist fast fertig. Die Fundamente für neue Leuchttürme werden schon gegossen. Draußen in der Elbmündung sind Unterwasserdeponien für den Schlick vorbereitet worden, der aus der Elbe geholt wird. Und dennoch wird es um 9.30 Uhr im Großen Sitzungssaal des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts noch einmal um die Sache gehen.

Dabei hat das Verfahren schon 17 Jahre gedauert und einige Gerichte beschäftigt. Warum wird also erneut geklagt? Welche Bedeutung hat das neue Gerichtsverfahren, und kann es das Projekt stoppen? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zu der unendlichen Geschichte.

Wer klagt gegen die Elbvertiefung?

Kläger ist erneut das Bündnis „Lebendige Tideelbe“, bestehend aus den Umweltverbänden Naturschutzbund (Nabu), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie den World Wildlife Fund For Nature (WWF). Im Gegensatz zu allen anderen Klägern hatten diese Gruppen im ersten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt: Das Gericht erklärte den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung für nicht vollziehbar. Die Stadt Hamburg und der Bund mussten daraufhin ihre Pläne ergänzen, bevor sie das Baurecht erhielten. So wurden beispielsweise auf der Billwerder Insel ehemalige Absetzbecken der Wasserwerke umgebaut, um dem Schierlings-Wasserfenchel als Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stehen. Diese Maßnahmen werden nun wieder beklagt.

Warum wird erneut geklagt?

Die Stadt Hamburg und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes haben nachgebessert, insbesondere beim Thema Naturschutzausgleich, räumen selbst die Naturschutzverbände ein. „Diese Nachbesserung hat uns aber weder fachlich noch juristisch überzeugt. Daher haben wir erneut Klage eingereicht“, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND. „Wir halten die Elbvertiefung weiterhin für ökologisch nicht vertretbar. Hinzu kommt, dass sich die Tideelbe aktuell in keinem guten Zustand befindet, der massive Zusammenbruch der Stintbestände auch in diesem Jahr ist da ein sehr klarer Warnhinweis.“

Neben einer befürchteten Zunahme des Salzgehalts der Tideelbe geht es den Verbänden vor allem um den Lebensraum des Schierlings-Wasserfenchels. Diese Art kommt weltweit nur noch im Großraum Hamburg vor. „Die Elbvertiefung zerstört Teile genau dieses Lebensraums. Und als Ausgleichsmaßnahme ist jetzt der Umbau alter Wasserbecken an der Billwerder Bucht geplant. Das Gebiet ist nur über den Holzhafen und einen Kanal an die Norderelbe angeschlossen. Wir gehen davon aus, dass diese künstliche Bauschuttlandschaft weitab der Tideelbe keinen geeigneten Ausgleich darstellt“, sagt Braasch.

Mit welchem Ergebnis rechnen die Umweltverbände?

Sie räumen sich Chancen ein, die Klage zu gewinnen. Schließlich ist so ein Klage-verfahren sehr teuer. Und wäre es völlig ohne Aussicht auf Erfolg, würden die Verbände dieses nicht lostreten. „Wir hoffen darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht erneut die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses feststellt“, sagt Braasch.

Wieso kann man klagen, obgleich schon Baurecht besteht?

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem ersten Urteil im Februar 2017 festgestellt, dass die Elbvertiefung im Grundsatz genehmigungswürdig ist, allerdings verlangt, dass der Planfeststellungsbeschluss um einige Teile zu ergänzen ist, wie eben bei den Ausgleichsflächen für den Schierlings-Wasserfenchel. Diese Änderungen können wieder beklagt werden. Es kann aber nicht das ganze Verfahren neu aufgerollt werden.

Muss die Elbe wieder zugeschüttet werden, wenn die Verbände gewinnen?

„Das vielleicht nicht, aber wenn festgestellt wird, dass trotz Nachbesserung die Genehmigung weiterhin rechtswidrig ist, darf nicht weitergebaggert werden“, sagt Braasch. „Und ein Rückbau der Unterwasserablagerungsstätten in der Mündung der Elbe müsste zumindest geprüft werden.“ Da sieht das Gros der Experten anders: „Da nur die Planergänzungen Gegenstand der Verhandlungen sind, kann das Gericht auch nur über diese urteilen. Es kann also Nacharbeiten bei den Ausgleichsmaßnahmen verlangen. Die Baggerarbeiten in der Elbe sind davon nicht betroffen“, sagt ein Hamburger Verwaltungsjurist.

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Wie reagiert die Stadt auf die Klagen?

Sie gibt sich gelassen: „Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 die Rechtmäßigkeit des Ausbaus bereits ganz überwiegend bestätigt und rechtskräftig festgestellt. Allein was den europäischen Habitatschutz angeht, hat das Gericht eine weitere Kompensationsmaßnahme angemahnt, die allerdings zwischenzeitlich nicht nur zugelassen ist, sondern bereits sogar gebaut wird“, sagt Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos). „Unter diesen Umständen sehe ich der verlängerten Klage einzelner Umweltverbände gelassen entgegen.“ Wohl kein Ausbauprojekt eines Flusses sei so sorgfältig auf seine Auswirkungen hin überprüft worden wie die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe. „Für mich ist der Fahrrinnenausbau ein Vorhaben, dass ökonomische und ökologische Interessen miteinander versöhnt.“

Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

Die mündliche Verhandlung findet am 28. Mai statt. Wird das Gericht nicht fertig, geht es am 29. Mai weiter. Mit einem Urteil ist frühestens drei Monate später zu rechnen. Längstens hat das Gericht sechs Monate Zeit.