Hamburg. Hamburger Verwaltungsgericht hat Eilantrag einer Geschäftsbetreiberin stattgegeben. Dürfen jetzt alle Geschäfte öffnen?
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag der Betreiberin eines Sportwarengeschäfts in der Hamburger Innenstadt stattgegeben, die wegen der 800-Quadratmeter-Regel ihr Geschäft am Montag nicht öffnen durfte.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts verletze die Untersagung die Antragstellerin in ihrer Berufsfreiheit. "Denn die in der Verordnung getroffene Unterscheidung zwischen Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter, die öffnen dürfen, und größeren Verkaufsstellen, die lediglich in einem bis zu dieser Größe reduzierten Umfang öffnen dürfen, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht geeignet, dem mit der Rechtsverordnung verfolgten Zweck des Infektionsschutzes zu dienen", heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts am Mittwoch.
Abstandregel besser in großen Läden umsetzbar
Ferner kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die Vorgaben in der Verordnung (zum Beispiel die Abstandregel) in größeren Geschäften ebenso gut wie oder sogar besser als in kleineren Einrichtungen einhalten werden könnten.
"Für die Annahme der Stadt, dass von großflächigen Einzelhandelsgeschäften eine hohe Anziehungskraft für potentielle Kunden mit der Folge ausgeht, dass allein deshalb zahlreiche Menschen die Straßen der Innenstadt und die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs benutzen werden, liegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine gesicherte Tatsachenbasis vor", heißt es weiter in der Begründung.
Ferner vertritt das Gericht die Auffassung, dass die Anziehungskraft nicht aus der Größe der Läden, sondern aus der Attraktivität des Warenangebots ergebe.
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Hamburg legt Beschwerde ein
Gegen die Entscheidung hat die Stadt bereits Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben. Zugleich hat die Stadt beantragt, dass es bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde bei der Regelung der Rechtsverordnung bleibt.
Laut einem Sprecher des Oberverwaltungsgerichts ist darüber noch nicht entschieden worden. Sollte dies heute auch nicht mehr erfolgen, dürfte das Sportgeschäft in der City morgen wieder öffen. Laut Abendblatt-Information handelt es sich dabei um Sportscheck an der Mönckebergstraße. Alle anderen größeren Läden in der Stadt müssten sich hingegen an die 800-Quadratmeter-Regel halten – es sei denn, auch sie wenden sich per Eilantrag an das Verwaltungsgericht.