Hamburg. Nach der EU-Zustimmung beschließt der Senat eine Ergänzung des Klimaschutzgesetzes. Ab wann die neuen Regeln gelten.
Der Neueinbau von Ölheizungen wird in Hamburg von 2022 an verboten, bereits genutzte Ölheizungen dürfen von 2026 an nicht mehr ausgetauscht werden. So hat es der Senat am Dienstag im Entwurf zur Ergänzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes beschlossen.
Ebenfalls verboten wird demnach der Einbau von Stromdirektheizungen und Klimaanlagen – und zwar bereits vom Moment des Inkrafttretens des Gesetzes an. Beide dürfen ausnahmsweise nur noch dann installiert werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die jeweiligen Räume nutzbar zu machen.
Prüffrist der EU musste zunächst abgewartet werden
Eigentlich sollten die Bestimmungen zu Öl- und Stromheizungen sowie Klimaanlagen als Paragrafen 11 bis 13 bereits Bestandteil des Ende der vergangenen Wahlperiode beschlossenen rot-grünen Klimaschutzgesetzes sein. Allerdings war kurz vor dem Bürgerschaftsbeschluss klar geworden, dass zunächst für diese Regelungen eine Prüffrist der EU abgewartet werden musste. Deswegen war das Gesetz zunächst ohne die drei Paragrafen verabschiedet worden.
Das nötige „Notifizierungsverfahren“ der EU war bereits im März beendet worden, es gab keine Einwände gegen das Gesetz. Daher hat der Senat die Ergänzung um diese drei Regelungen am Dienstag nun offiziell beschlossen. Nachdem nun auch die Bürgerschaft die Gesetzesergänzung erwartungsgemäß so beschließen wird, treten die Regelungen in Kraft.
Kerstan: "Verbot neuer Ölheizungen schon Ende 2021 wirksam"
„Der Senat verliert auch in der akuten Krise langfristige Aufgaben nicht aus dem Blick. Wenn die Bürgerschaft die fehlenden drei Paragrafen des Klimaschutzgesetzes verabschiedet hat, besteht Rechts- und Planungssicherheit für alle Betroffenen“, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Dienstag. „Das ist wichtig, weil das Verbot neuer Ölheizungen schon Ende 2021 wirksam wird.“
Bevor die rechtliche Verpflichtung eintrete, wollen der Senat „den Umstieg auf klimafreundliche Technik mit attraktiven Förderungen unterstützen“, so Kerstan. „Gerade in der wirtschaftlich sehr schwierigen Phase, die vor uns liegt, wird sich zeigen, dass Klimaschutz ein starker Konjunkturmotor sein kann. Damit Investitionen, die wir jetzt mit viel staatlichem Geld anschieben, zukunftsfest sind, müssen sie unsere Stadt auch beim Klimaschutz nach vorne bringen.“
Breitner: "Senat muss sinnvolle Ausnahmeregelungen finden“
Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, lobte zwar am Dienstag das Ölheizungsverbot als „richtigen Schritt bei der Dekarbonisierung der Energieträger“. Allerdings gebe es etwa bei Stromheizungen offene Fragen. „Wenn die Stromerzeugung – beispielsweise auf dem eigenen Dach – künftig in Hamburg zur Pflicht werden soll: Warum sollte dieser regenerativ erzeugte Strom nicht direkt im Gebäude für die Heizung verwendet werden können?“, so Breitner. Hier müsse der Senat „sinnvolle und pragmatische Ausnahmeregelungen finden“.
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Genauso sinnvoll sei es, „die Bewältigung der wirtschaftlichen Krise infolge der Corona-Pandemie mit einem ökologischen und klimafreundlichen Innovationsschub zu verbinden“, so Breitner weiter. „Die energetische Sanierung von tausenden Wohngebäuden kostet viel Geld und wirkt sich auf die Mieten aus. Dieser Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und bezahlbaren Mieten muss im Sinne beider Seiten gelöst werden.“ Eine stärkere staatliche Förderung von energetischen Sanierungen im Rahmen von Aufbau- und Konjunkturhilfen nach der Pandemie wäre daher aus seiner Sicht „ein sinnvoller Schritt, die energetische Sanierung voranzubringen und zugleich den Anstieg der Mieten im Zaum zu halten“.