Hamburg. Trio soll zum Jahrestag der G20-Proteste Brandanschläge geplant haben. Warum selbst in diesem Verfahren Corona eine Rolle spielt.
Der Prozess gegen ein Trio, das vier Brandanschläge zum Jahrestag der G20-Proteste geplant haben soll, ist am Dienstag fortgesetzt worden.
Bei dem ganztätigen Verhandlungstermin standen nach Angaben des Gerichtssprechers Verfahrensfragen im Vordergrund. Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Verfahren seien dabei erörtert worden. Der als Zeuge geladene Polizeibeamte werde erst beim nächsten Verhandlungstermin am Donnerstag angehört.
Coronavirus: Kammer lehnt Unterbrechung der Verhandlung ab
Nach Angaben des Sprechers wurde eine von der Verteidigung wegen des Virus bedingte längerfristige Unterbrechung der Verhandlung von der Vorsitzenden der Kammer abgelehnt. Solange noch zwei der Angeklagten in Untersuchungshaft seien, müsse das Gericht alles dafür tun, das Verfahren „zügig zu fördern“.
Auch ein Antrag auf frühzeitige Entlassung eines dringend Tatverdächtigen wurde abgelehnt. Gegen zwei Berufsrichter wurden daraufhin Befangenheitsanträge gestellt.
Abstandsregelungen bei der Sitzordnung
Diskutiert wurden nach Angaben des Sprechers auch die Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Sitzordnung im Sitzungssaal, zur Begrenzung der Personen im Zuschauerbereich und zur Aufnahme von Personalien der Zuschauer aus Infektionsschutzgründen.
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Den drei Angeklagten wird unter anderem gemeinschaftliche Verabredung zu schwerer Brandstiftung vorgeworfen. Ziele waren im Juli 2019 laut Staatsanwaltschaft das Wohnhaus der Senatorin für Stadtentwicklung, ein Immobilienmaklerbüro sowie das Büro und Auto eines Wohnungsbau-Unternehmers.
Gegen Mitternacht trafen sich die beiden Männer und eine Frau bei einer Parkbank an der Meißnerstraße, um die Brandsätze untereinander aufzuteilen. Die drei wurden dabei von der Polizei beobachtet und noch im Park festgenommen.