Hamburg. Was die Staatsanwaltschaft Harald Rösler, seinem Stellvertreter und zwei Mitarbeitern der Konzertproduktionsgesellschaft vorwirft.

Die Freikarten-Affäre um das Rolling Stones-Konzert im September 2017 geht  in die nächste Runde. Am Mittwoch hat die Hamburger Staatsanwaltschaft vor dem Hamburger Landgericht Anklage gegen den Ex-Bezirksamtsleiter Harald Rösler erhoben. Ebenfalls angeklagt wurden der stellvertretende Bezirksamtsleiter und zwei Verantwortliche der Konzertproduktionsgesellschaft S. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hamburg mit.

Stones Affäre: Stadt entgeht Einnahme von mehr als 400.000 Euro

Rösler wird Bestechlichkeit in zwei Fällen, Vorteilsgewährung in 39 Fällen und Bestechung in vier Fällen vorgeworfen, davon in 40 Fällen in Tateinheit mit Verleiten eines Untergebenen zu einer Straftat sowie Untreue im besonders schweren Fall. Er soll von der Firma S. bei den Vertragsverhandlungen über die Sondernutzung der Veranstaltungsfläche ein Gesamtkontingent von 300 „Kaufkarten“ und 100 Freikarten für das Bezirksamt Hamburg-Nord verlangt haben. Im Gegenzug soll R. den Vertrag mit der Firma S. gegen ein Nutzungsentgelt von insgesamt 205.000 Euro unterzeichnet haben. Er habe aber gewusst, dass er nach der einschlägigen Gebührenordnung dafür mindestens circa 600.000 EUR hätte ansetzen müssen. Der Stadt Hamburg sei daher eine Einnahme von mehr als 400.000 Euro entgangen. Außerdem soll Rösler „Freunden des Hauses“ angeboten haben, jeweils bis zu vier Tickets für das Konzert zu bestellen und über ihn zu kaufen. Die Karten sollen von der Firma S. im Juli und August 2017 zusammen mit der jeweiligen Rechnung an die Käufer übersandt worden sein.

Auch sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern war nicht korrekt: Rösler kündigte 40 ihm unterstellten Mitarbeitern die Reservierung von jeweils zwei von 100 Freikarten für das Konzert an. Die Firma S. versandte im Juli 2017 insgesamt 70 Tribünen- und 30 Stehplatzkarten im Gesamtwert von 14.743,90 EUR an das Bezirksamt. Im August 2017 übersandte Rösler die Freikarten an die Privatadressen der Bezirksamtsbediensteten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellvertreter soll selbst drei Freikarten angenommen haben

Außerdem sollen die beiden Verantwortlichen der Firma S, denen gemeinschaftliche Bestechung in zwei Fällen vorgeworfen wird, Rösler eine Einladung für zwei Personen zu einem dem Konzert vorangehenden Empfang inklusive zwei Konzertkarten der Kategorie „Premium Gold“ mit einer Premium-Parkmöglichkeit nebst Shuttle im Gesamtwert von 1.398 EUR übersandt haben. Rösler nahm das Angebot für sich und seine Ehefrau an.

Der stellvertretende Bezirksamtsleiter wird wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit und zur Vorteilsgewährung in 39 Fällen sowie Vorteilsannahme angeklagt. Er soll in Absprache mit Rösler den Antrag auf Genehmigung der Annahme des (angeblichen) Angebots der Konzertveranstalterin als „Spende“ verfasst haben. Er soll dabei gewusst haben, dass Rösler die Freikarten und Kaufoptionen von der Konzertveranstalterin gefordert hatte und sie an Mitarbeiter des Bezirksamts Hamburg-Nord verteilen wollte. Er soll so die Weitergabe der Karten gefördert und zudem drei Freikarten selbst angenommen haben.