Hamburg. Strenge Coronaregeln auf Friedhöfen. Trauerfeiern sind in Ohlsdorf, Öjendorf, Wohldorf-Ohlstedt und Volksdorf untersagt.

Jeden Morgen bittet Volker Wittenburg, Chef des Großhamburger Bestattungsinstituts (GBI), seine Führungskräfte zu einem Coronakrisengespräch. Denn das Virus stellt auch seine Branche vor Herausforderungen.

Am Sonntag, um 18 Uhr, erreichte Wittenburg etwa die Mail der Hamburger Friedhöfe, die als Anstalt öffentlichen Rechts die Friedhöfe Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt betreibt. Das Schreiben an die „lieben Bestatterinnen und Bestatter“ sorgte nicht nur beim GBI für viele Telefonate bis in den späten Abend. Denn die Organisation schrieb: „Aufgrund der aktuellen Situation hat die Geschäftsleitung beschlossen, dass ab sofort keine Trauerfeiern mehr möglich sind. Das Begleiten von Beisetzungen ist maximal mit sechs Familienmitgliedern möglich.“

Polizei kontrolliert bei Trauerfeiern ab und zu die Teilnehmerzahl

Bestatter mussten somit noch am Sonntagabend trauernden Angehörigen eine Nacht vor der Beisetzung auf einem der vier genannten Friedhöfe vermitteln, dass die Zahl der Trauergäste drastisch reduziert werden muss. Und eine Trauerfeier nur noch im sehr kleinen Kreis im Institut stattfinden kann. „Es waren sehr schwierige Gespräche. Dennoch ist die Sensibilität für die Folgen der Pandemie spätestens mit der Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag gewachsen“, sagt Wittenburg. Auch in tiefer Trauer würden die Menschen spüren, dass man angesichts dieser akuten Gefahr seine Lebensgewohnheiten ändern muss.

Zu Beginn der Coronakrise habe es, so Wittenburg, noch deutlich mehr Unverständnis bei Angehörigen gegeben. Bis Sonntag galt zwar in Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf und Wohldorf noch eine Obergrenze von 20 Trauergästen. Doch auch dies bedeutete, dass viele Familien Trauergäste ausladen mussten.

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Manche hofften vergebens auf ein spontanes Einlenken der Bestatter vor der Zeremonie mit dem Einwand, dass drei, vier Gäste mehr doch kein Problem sein sollten. Aber das waren sie eben doch: Die Bestatter mussten noch unmittelbar vor der Trauerfeier Gäste bitten, wieder zu gehen: „Sonst können wir nicht anfangen.“ In Einzelfällen kontrollierte sogar die Polizei die Teilnehmerzahl.

Viele Senioren unter Trauergästen

Schikane? Nein. Schließlich sind unter Trauergästen naturgemäß besonders viele Senioren, also Coronarisiko­patienten. „Wir achten selbstverständlich auf die Einhaltung von Abstands- und Hygieneempfehlungen und erstellen Teilnehmerlisten, um gegebenenfalls Infektionsketten aufklären zu können“, sagt Monika Rulfs, Sprecherin des Kirchenkreises­ Hamburg-West/Südholstein. Und doch kann nur sehr behutsam an die Beachtung dieser Regeln bei einer Beisetzung appelliert werden. Denn wo sonst brauchen Angehörige noch mehr Halt und Nähe als bei einer Beerdigung?

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    Auf kirchlichen Friedhöfen gilt nach wie vor, dass der „engere familiäre Kreis“ teilnehmen darf. Der in Todesanzeigen übliche Ausdruck „engster Familienkreis“ wurde vermieden. „Wir legen dies so aus, dass auch enge Freunde zu diesem Kreis gehören können“, sagt Dirk Abts, Friedhofsbeauftragter des Kirchenkreises Hamburg-Ost. Maximal 20 Personen dürfen auf kirchlichen Friedhöfen teilnehmen, zudem sind Trauerfeiern unter freiem Himmel erlaubt. „Die Menschen sollen auch in Krisenzeiten die Möglichkeit haben, sich in Gemeinschaft von den Toten zu verabschieden“, sagt Monika Rulfs. Bei schlechtem Wetter ist in der Regel auch eine Feier unter einem Vordach möglich. Trauermusik kann über mobile Lautsprecher abgespielt werden, denkbar ist auch, dass ein Musiker die Feier mit einem E-Piano begleitet.

    Termine nur per Telefon

    Die musikalische Untermalung zählt indes in Coronazeiten noch zu den einfachen organisatorischen Aufgaben der Bestattungsunternehmer. Die wirklichen Probleme beginnen bereits beim ersten Kontakt. GBI informiert in allen Filialen per Türaushang, dass man anrufen möge, um einen Termin zu vereinbaren. „Wir versuchen alle Beratungsgespräche in unser Haus zu verlegen, wo strikte Hygiene- und Desinfektionsregeln gelten“, sagt Wittenburg. Der Bundesverband der Bestatter empfiehlt, dass selbst dann nur maximal zwei Angehörige am Gespräch teilnehmen sollten. Von Hausbesuchen sei Abstand zu nehmen: „Dort kann die Hygienesituation nicht kontrolliert werden.“ Das GBI berät in „absoluten Ausnahmefällen“ dennoch bei den Familien – etwa wenn ein Angehöriger nicht mehr mobil ist.

    Sehr strenge Regeln gelten, wenn der Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen könnte. Denn dann besteht ein Ansteckungsrisiko, da sich noch Luft in der Lunge befinden könnte, die ausströmen kann, wenn der Verstorbene bewegt wird. Die Bestatter sind verpflichtet, Schutzkleidung zu tragen. Doch Engpässe gibt es auch beim letzten Weg. „Unsere Mitgliedsunternehmen können so gut wie keine Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrillen und Einweg-Infektionshandschuhe mehr käuflich erwerben“, klagt der Bestatter-Verband. Wittenburg berichtet dennoch über eine „enorm hohe Motivation“ seiner Mitarbeiter: „Sie wissen, wie wichtig gerade jetzt ihre Arbeit ist. Entsprechend stark setzen sie sich selbst unter Druck. Deshalb müssen wir als Führungskräfte darauf achten, dass sie sich nicht übernehmen.“

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    Was bleibt, sind ungewöhnliche Wege. Etwa die Videoaufzeichnung für Trauergäste, die der Zeremonie fern­bleiben müssen. Und Bestatter wie Seelsorger versuchen den Angehörigen zu vermitteln, dass die Trauerfeier nach der Krise nachgeholt werden kann, etwa zum Jahrestag des Todes. „Denn wer nicht Abschied nehmen kann, wie der Verstorbene und die Familie es sich gewünscht haben, tut sich mit der Trauerbewältigung noch schwerer“, sagt Wittenburg.