Hamburg. Al-Azhari-Institut will friedliches Miteinander fördern – der Verfassungschutz sieht das jedoch anders.
Der Hamburger Verfassungsschutz hat vor dem islamischen Al-Azhari-Institut gewarnt. Zu dem Institut im Hamburger Stadtteil St. Georg, das sich nach eigenen Angaben mit seinem Kursangebot unter anderem an Behörden, Lehrkräfte und Schulklassen richte, gebe es extremistische Bezüge, sagte Verfassungsschutzchef Torsten Voß. So sollen bei Veranstaltungen islamistische Prediger auftreten. Auch würden in den Kursen Demokratie- und Rechtsstaatgrundsätze missachtet.
In seiner Selbstdarstellung im Internet gibt das Institut als Ziel vor, „die Integration der Muslime in die hiesige Gesellschaft zu fördern, um ein friedlicheres Zusammenleben zu ermöglichen“. Die Grundeinstellung sei dabei, „dass der Islam mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kompatibel ist“.
Lehrinhalte verstoßen gegen Demokratie
Voß sieht das anders: Zwar gebe das Institut vor, mit Koran- und Sprachunterricht für Erwachsene und Kinder interkulturelle Arbeit zu leisten und den interreligiösen Dialog zu fördern. „Tatsächlich wird dort nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz ein Islamverständnis vermittelt, das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist.“
So würden islamistische Lehrinhalte vermittelt, „die zum Wertekanon des Grundgesetzes in einem deutlichen Widerspruch stehen.“ Als Beispiele nannte er insbesondere den Gleichheitsgrundsatz und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
Institutsleiter: Frau muss dem Mann Gehorsam leisten
Institutsleiter Mahmoud A. vertrete im Unterricht die Auffassung, dass die Frau dem Mann gegenüber gehorsam sein müsse. Ungehorsam solle der Mann zunächst mit Worten und Nichtbeachtung bestrafen. Führe dies nicht zum Erfolg, dürfe die Frau als letztes Mittel auch geschlagen werden.
Auch weitere Demokratie- und Rechtsstaatgrundsätze würden missachtet. „Der Kern der wiederkehrenden Botschaft von A. ist, dass Werte und Normen der Scharia für alle Bereiche des Lebens passen und auch eingehalten werden müssten“, sagte Voß. Muslime hätten demnach „in erster Linie die Scharia zu befolgen“. Das Grundgesetz sei nachgeordnet.
Verfassungsschützer erkennt deutlichen Antisemitismus
Auch sei in dem Unterricht ein deutlicher Antisemitismus erkennbar. So habe A. Anfang des Jahres behauptet, dass alle Religionen unvollkommene Abwandlungen des Islam seien und die Juden Spendenpflichten aus Geiz nicht nachkämen. „A. bemüht so ein klassisches Klischee des Antisemitismus“, sagte Voß.
Der Verfassungsschutzchef warnte auch vor zwei in der kommenden Woche geplanten Veranstaltungen des Instituts, bei denen islamistische Prediger auftreten sollen. „Wer an Veranstaltungen und Unterrichten des Instituts teilnimmt, macht mit Islamisten gemeinsame Sache“, sagte Voß.