Hamburg. Investor lässt 94 Wohnungen in Eppendorf und Winterhude unvermietet – Amtsleiter kündigt „Zangenangriff auf Spekulanten“ an.
Das Bezirksamt Nord hat eine Offensive gegen spekulativen Wohnungsleerstand gestartet. Es hat jetzt diverse Zwangsgelder gegen die „HRP Hamburg Residential Properties KG“ und ihre Nachfolgegesellschaften verhängt, um die Vermietung von leeren Wohnungen in der Jarrestadt, Winterhude und in Eppendorf zu erzwingen. Das teilte das Amt dem Hamburger Abendblatt mit.
„Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen“, sagte der neue Bezirksamtsleiter von Hamburg-Nord, Michael Werner-Boelz (Grüne), in Anspielung auf das ausgeklügelte Versteckspiel des Eigentümers, der rund 95 Wohnungen in bester Lage leer stehen lässt. Unter Hinweis auf den Koalitionsvertrag mit der SPD im Bezirk, der nach den grünen Wahlerfolgen jetzt einen verstärkten Wohnraumschutz vor Spekulanten vorsehe, sprach Werner-Boelz von einem „gut vorbereiteten Zangenangriff. Bezahlbares Wohnen ist die neue Soziale Frage.“
Novum in Hamburg
In der Jarrestadt stünden 49 Wohnungen der HRP leer (im Jean-Paul-Weg, Hannsensweg und der Stammannstraße), in der Eppendorfer Gustav-Leo-Straße 13, in der Sierichstraße 32. Die betroffenen Wohnanlagen seien sämtlich denkmalgeschützt, die Wohnungen in einem guten, zum Teil sehr guten Zustand, sodass sie den Ermittlungen zufolge fast alle sofort beziehbar wären. Es liegen Teilungserklärungen vor, sodass die Wohnungen einzeln verkäuflich wären, wobei freie Wohnungen deutlich höhere Preise erzielen als vermietete. Die Leerstände sind seit 2017 beziehungsweise 2018 bekannt.
„Wir gehen mit Wohnnutzungsgeboten und Zwangsgeldern nach dem Wohnraumschutzgesetz gegen den Eigentümer vor, und wenn er Vermietungsabsichten bloß vortäuscht, rücken wir ihm nötigenfalls mit dem Wirtschaftsstrafgesetz zu Leibe“, sagte Werner-Boelz. Das ist ein Novum in Hamburg. Zuletzt hatten Ämter und Behörden in der Nachkriegszeit versucht, die damals akute Wohnungsnot mithilfe des Wirtschaftsstrafgesetzes zu lindern.
Tatbestand des Mietwuchers
Als leer stehend im Sinne des Wohnraumschutzgesetzes gilt eine Wohnung erst, wenn sie vier Monate unbewohnt ist, keine Baumaßnahmen anstehen oder die Vermietungsversuche fehlgeschlagen sind. Dass die HRP zum Beispiel für ihre Wohnungen in der Jarrestadt keine Interessenten fand, lag an den Mietpreisforderungen: bis zu 25 Euro netto kalt pro Quadratmeter wollte die HRP haben.
Das schreckte laut Amt potenzielle Mieter ab, sodass die Wohnung trotz scheinbarer Suche nach einem Mieter leer blieb. Dies erfülle auch den Tatbestand des Mietwuchers nach dem Wirtschaftsstrafgesetz, meint der Bezirksamtsleiter. „Deshalb gehen wir dagegen jetzt mit Bußgeldern vor, sodass die Ausweichbewegung der Spekulanten – hoffentlich – ins Leere laufen“, sagte Werner-Boelz.
Die HCM Immobilien GmbH bestätigte dem Abendblatt zwar auf Anfrage, die Wohnungen der HRP zu verwalten, wollte aber keine Erklärung über die Gründe der Leerstände abgeben. Auf die Frage nach dem Warum hieß es nur: „Es ist eben so.“ Der Eigentümer ließ bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe Fragen unbeantwortet. Im Amt rätseln die Experten über die Motive für die Leerstände. Zwar könne der Eigentümer bei der derzeitigen Marktlage mit jährlichen Wertzuwächsen von bis zu zehn Prozent rechnen. Doch mit dem Weiterverkauf zu warten, bis alle Wohnungen eines Blocks leer und damit teurer geworden sind, scheine nur bedingt logisch zu sein, da die Leerstände Unterhaltskosten verursachten und außerdem die Wohnqualität in der Nachbarschaft senke.
Steiniger Weg
Wegen verspäteter Leerstandsanzeigen hat das Amt nach dem Wohnraumschutzgesetz nun insgesamt 157.000 Euro Bußgeld verhängt, das sind 3000 bis 4000 Euro pro Wohnung. Nach Wirtschaftsstrafgesetz ergingen Bescheide in Höhe von 20.000 Euro mit dem Erfolg, dass der Eigentümer laut Amt seine Vorgehensweise, mit überhöhten Forderungen Vermietungsversuche bloß vorzutäuschen, einstellte.
Jetzt ergingen wegen der nicht erfolgten Vermietung Zwangsgelder wegen des Verstoßes gegen das verhängte Wohnnutzungsgebot gemäß Wohnraumschutzgesetz. „Damit hoffen wir, die Missstände beseitigen zu können“, sagte Werner-Boelz. Zugleich wies er darauf hin, dass der Weg steinig und durchaus risikobehaftet sei. „Wir wollen ihn gehen, weil er alternativlos ist. Aber es ist uns klar, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle auch eine blutige Nase holen können.“
Zahllose Widerspruchsmöglichkeiten
Das liege an den zahllosen Widerspruchsmöglichkeiten, die der Wohnungseigentümer hat. Für jede einzelne Wohnung muss das Amt die fehlende Vermietungsabsicht nachweisen, wenn es mit Wohnnutzungsgeboten oder gar mit Zwangsgeldern gegen den Eigentümer vorgehen will. Und für jeden Verfahrensschritt gibt es Widerspruchsmöglichkeiten, die letztlich zu Beweiserhebungen und Beweiswürdigungen vor Gericht führen können, wenn der Eigentümer sich wehrt. Mehr als 80 Widersprüche der HRP gegen Wohnnutzungsgebote hat das Amt bereits abgelehnt.
Eine DIN-A3-Seite mit klein beschriebenen Kästchen reicht kaum aus, um die Genese, Verflechtungen und Beteiligungen der Gesellschaften darzustellen, die sich im Verlauf der als Karlsten KG gestarteten HRP seit 2003 entwickelt haben. Eine Firmenstruktur, wie sie sonst nur bei professionellen Steuersparmodellen zu beobachten sei, sagte Werner-Boelz. Oft sei unklar, ob es überhaupt persönlich haftende Gesellschafter gebe. Womit auch unklar ist, an wen die Bescheide zu richten sind.
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„Wir haben gut recherchiert und sind gut vorbereitet auf die langen und anstrengenden Verfahren, die der Rechtsstaat nun einmal vorsehen muss“, sagte Werner-Boelz. Wichtig sei dabei vor allem das Signal, das die Verwaltung mit ihrer Haltung aussende. Werner- Boelz: „Wir sind bereit, mit vollem Einsatz für eine adäquate Wohnraumnutzung zu kämpfen. Wohnungen sind zum Wohnen da, nicht zum Renditemachen.“