Hamburg. Es geht um eine Sammlung für die geplante Reform der Grundsteuer. Die Einführung ist nach einer Übergangszeit spätestens 2025.
Welches neue Grundsteuermodell soll Hamburg einführen? Um vor dieser Entscheidung zunächst eine belastbare Datenbasis zu erhalten, bittet der Senat jetzt die Hamburger Wirtschaft um Unterstützung. In einem Schreiben an rund 10.000 Unternehmen und Eigentümer von Gewerbegrundstücken, das außer Finanzsenator Andreas Dressel und Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (beide SPD) auch die jeweiligen Präsidenten und Geschäftsführer der Handelskammer, der Handwerks-, der Steuerberaterkammer, des Steuerberaterverbands und des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) unterschrieben haben, werden diese aufgefordert, anhand eines Online-Tools selbst Daten zur Verfügung zu stellen und Proberechnungen durchzuführen.
„Genauso wie bei den Wohnimmobilien bereits geschehen, wollen wir auf Basis einer Übersicht von Fallzahlen die jeweiligen Grundsteuermodelle in ihren Auswirkungen auch für Hamburgs Unternehmen durchrechnen“, sagte Finanzsenator Dressel. „Aber anders als bei Wohnimmobilien ist die Datenlage für Gewerbeimmobilien deutlich schlechter, hier tappen wir noch ziemlich im Dunkeln. Deshalb freue ich mich, dass wir nun in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Kammern und Verbänden diesen Aufruf gestartet haben.“
Grundsteuer betrifft alle Bürger in Deutschland
Die Grundsteuer betrifft alle Bürger in Deutschland, denn diese Abgabe zahlt jeder – entweder direkt als Immobilienbesitzer oder indirekt als Mieter. Wie berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt, da sie auf völlig veralteten Werten beruhte. Ende 2019 hatten Bundestag und Bundesrat einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) beschlossen, wonach die Grundsteuer vor allem anhand des Bodenwerts berechnet werden soll.
Auf Drängen von Ländern wie Hamburg, in denen Boden- und Immobilienwerte in den vergangenen Jahren derart explodiert sind, dass die Grundsteuer entsprechend mitsteigen würde, wurde aber eine „Öffnungsklausel“ aufgenommen: Sie erlaubt es den Ländern, eigene Grundsteuerregelungen zu treffen. So will Bayern ein reines Flächenmodell einführen, während Hamburg zu dem Flächen-Lage-Modell tendiert, bei dem die Fläche in Kombination mit der Lage des Grundstücks Grundlage für die Besteuerung wäre.
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Für private Immobilien hatte die Finanzbehörde bereits umfangreiche Proberechnungen anhand von mehr als 900 realen Beispielen vorgenommen. Dabei hatte sich gezeigt, dass im Flächen-Lage-Modell die Ausschläge nach oben und unten gegenüber der bisherigen Grundsteuer deutlich geringer sind als im Scholz-Modell und im reinen Flächenmodell. Nun möchte die Behörde vergleichbare Rechnungen für gewerbliche Grundstücke durchführen.
Alle Daten würden selbstverständlich vertraulich behandelt, heißt es. Betont wird aber auch, dass die Mitwirkung auch im Interesse der Wirtschaft sei: „Je mehr Unternehmen die Daten zu ihren Grundstücken zur Verfügung stellen, desto genauer wird das Bild der Be- und Entlastungswirkungen sein können“, so Finanzsenator Dressel, „und desto sicherer wird die Datengrundlage, auf der wir die Entscheidung über ein neues Grundsteuerrecht für Hamburg in diesem Jahr vorbereiten können.“
Das neue Grundsteuermodell muss auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Übergangszeit spätestens von 2025 an angewendet werden.