Hamburg. Schulbehörde hat Beschwerde eingelegt. Jugendliche fühlt sich durch Vollverschleierung „erhöht“ und keinesfalls „erniedrigt“.

Nur ein schmaler Sehschlitz bleibt, der Rest ist Stoff: Einer 16 Jahre alten Hamburger Schülerin, die ihr Gesicht mit einem sogenannten Niqab verhüllt, darf der Schulbesuch nicht verboten werden. Das hat das Hamburger Verwaltungsgericht entschieden. Die Voll­verschleierung muslimischer Frauen ist in Deutschland hoch umstritten und gilt als Symbol der Unterdrückung von Frauen.

Die Jugendliche besucht seit August 2019 eine Berufsschule in Hammerbrook. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer Deutschen, den Niqab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen. Dort habe das Schulpersonal mehrfach versucht, sie vom Verzicht auf den Niqab zu überzeugen – wenigstens während der Schulzeit, sagt ihr Anwalt Alexander Heyers. Doch die 16-Jährige gab nicht nach.

Niqab-Verbot: Mutter legte Widerspruch ein und bekam recht

Schließlich wandte sich die Schulaufsicht an ihre ebenfalls strenggläubige Mutter, die 2015 zum Islam konvertiert war. Sie solle dafür sorgen, dass ihre Tochter ihr Gesicht im Unterricht zeige, andernfalls drohe ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gegen die Verfügung legte die Mutter Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht ein und bekam im einstweiligen Verfahren recht: Für ein Niqab-Verbot gebe es keine Rechtsgrundlage, da Hamburgs Schulgesetz keine Vorschrift für ein auch nur indirektes Verbot der Vollverschleierung kenne. Andere Länder wie Bayern oder Niedersachsen haben solche Regelungen bereits getroffen.

Es war das erste Mal, dass sich ein Hamburger Gericht mit der Vollverschleierung einer Schülerin befassen musste. In den wenigen vergleichbaren Fällen hatte die Stadt stets einen Kompromiss gefunden. Sie hat jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Sie werde „nicht zögern, gegebenenfalls auch das Schulgesetz anzupassen“, teilte die Schulbehörde mit. Zur Kommunikation im Unterricht gehörten auch Mimik und Gestik.

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Menna F. trägt ihren Niqab voller Stolz

Man wolle die Schule für alle Schüler so gestalten, dass sie sich „angenommen und wohlfühlen“, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) dem Abendblatt. „Mit der Vollverschleierung des Gesichts wird jedoch eine Grenze überschritten, die guten Unterricht und gelingende Lernprozesse unmöglich machen.“ Mit Rücksicht auf den Gerichtsbeschluss hat die Behörde der 16-Jährigen die Teilnahme am regulären Unterricht vorerst gestattet. Sie absolviert inzwischen ein Praktikum in einem Geschäft für islamische Bekleidung.

Je älter sie wurde, desto mehr verschwand sie. Nachdem sie den Islam als ihren Glauben angenommen hatte, kleidete sie sich ab 2017 mit einem Khimar. Die Gebetsbekleidung bedeckte ihre Schulter und ihre Haare, ließ aber ihr Gesicht frei. Seit etwa einem Jahr verbirgt sie ihr Gesicht und damit auch jede Gefühlsregung hinter einer Wand aus Stoff. Übrig bleibt nur ein Schlitz für die Augen. Menna F. (16) trägt ihren Niqab voller Stolz, immer und überall, nur zu Hause nicht oder wenn sie sich – ohne Männer – mit ihren Freundinnen trifft. Doch weil sie ihn auch in der Schule trägt, hat die strenggläubige Muslima ein Problem mit der Stadt. Aus ihrer Sicht wiederum ist nicht der Niqab das Pro­blem, sondern die Stadt.

Hamburg will verhindern, dass das Beispiel Menna F. Schule macht

Immerhin hat Menna F. in erster Instanz gegen die Stadt gewonnen. Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht, dass es ihr nicht untersagt werden dürfe, im Niqab die Schule zu besuchen. Zwar ist die Schulbehörde überzeugt, dass das bisherige Regelwerk ausreicht, um ein Verschleierungsverbot zu begründen. Sollte das Oberverwaltungsgericht ihre Beschwerde gegen den ersten Beschluss verwerfen, könnte die Behörde rasch unter Zugzwang geraten. Niedersachsen etwa hat bereits vor drei Jahren sein Schulgesetz geändert. Schüler dürfen seither „durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren“. Das kommt einem Niqab-Verbot gleich.

Schulsenator Ties Rabe (SPD) will keine Vollverschleierung an Hamburger Schulen zulassen. Muss dafür das Gesetz geändert werden?
Schulsenator Ties Rabe (SPD) will keine Vollverschleierung an Hamburger Schulen zulassen. Muss dafür das Gesetz geändert werden? © Mark Sandten | Ha

Hamburg will um jeden Preis verhindern, dass das Beispiel Menna F. buchstäblich Schule macht. Die Behörde vertritt die Ansicht, dass ein Niqab die „interpersonale Kommunikation“ zwischen Schülern und Lehrern blockiert, schulisches Lernen aber eine emotionale Teilhabe am Unterricht erfordere. Deshalb müsse auch die Mimik der Schüler erkennbar sein. Voll verschleierte Mädchen, die die Schulbank drücken? Auf keinen Fall. „Schule und Unterricht können nur funktionieren, wenn auch alle Schülerinnen und Schüler ihr Gesicht zeigen“, so die Behörde. Überdies dokumentiere der Gesichtsschleier eine „zutiefst frauenfeindliche“ Haltung und degradiere Frauen zu „bloßen Gegenständen“, die in der „Öffentlichkeit verhüllt und entindividualisiert“ werden.

100 bis 300 Frauen in Deutschland tragen einen derartigen Schleier

Alexander Heyers, der Anwalt von Menna F., hat das Gesicht seiner Mandantin zuletzt gesehen, als er ihre Mutter in einem Gerichtsverfahren vertrat, Menna F. war da noch ein Kind. Jetzt, mit 16, kennt er sie nur voll verschleiert, im Niqab. Nur etwa 100 bis 300 Frauen, schätzen Islamwissenschaftler, tragen in Deutschland einen derartigen Schleier. Dass eine komplette Verhüllung des Gesichts vor allem in westlichen Ländern mitunter Unbehagen auslöst, dass sie polarisiert, vielleicht sogar provozieren kann, sei Menna F. bewusst, sagt Heyers.

Zwar kennt der Koran keine Burka- oder Niqab-Pflicht, da der Islam die Bekleidungsvorschriften höchst unterschiedlich auslegt. Menna F. fühlt sich trotzdem verpflichtet: „Es ist ein Gebot, und diesem Gebot wird Folge geleistet“, sagt sie. Die 16-Jährige lässt sich da nicht reinreden: „So sehe ich das, so mache ich es, und so will ich es.“ Auch fühle sie sich durch den Niqab nicht erniedrigt, sondern „erhöht“. Andere junge Frauen erniedrigten sich hingegen, indem sie Idealen hinterherliefen und sich um ein paar Kilo auf den Hüften sorgten. Insbesondere Männer begegneten ihr mit Respekt, sprächen nicht „belehrend“ mit ihr.

Schulaufsicht drohte Menna F.s Mutter Zwangsgeld von 500 Euro an

Im August 2019 wechselte Menna F. auf eine Berufsschule in Hammerbrook, sie möchte später im Einzelhandel arbeiten. Für die Schule kam eine vollverschleierte Teilnahme am Unterricht unter keinen Umständen infrage. Statt im Klassenraum mit ihren Mitschülern zu lernen, habe seine Mandantin, wenn sie nicht krank war, in einem Nebenraum sitzen müssen, jeweils für etwa 90 Minuten, sagt Heyers. In dieser Zeit hätte unter anderem die Schulpsychologin versucht, sie davon zu überzeugen, den Niqab in der Schule abzulegen. Kein Ausbildungsbetrieb werde einen verschleierten Lehrling einstellen, hieß es. Ob sie sich ihre Zukunft verbauen wolle?

Doch die Schülerin gab nicht nach, die Schule auch nicht, der Konflikt spitzte sich zu. Schließlich drohte die Schulaufsicht Menna F.s Mutter ein Zwangsgeld von 500 Euro an, falls sie nicht dafür sorge, dass ihre Tochter unverhüllt in der Schule erscheine und ihr Gesicht zeige. Dagegen legte sie erfolgreich Widerspruch beim Verwaltungsgericht ein. Ohnehin vermutete die Schule, dass die Mutter, 2015 zum Islam konvertiert, „erheblichen Druck“ auf Menna F. ausüben würde, wie es im Gerichtsbeschluss heißt, der dem Abendblatt vorliegt. Die wehrte sich: Sie halte ihre Tochter weder dazu an noch davon ab, einen Niqab zu tragen. Menna F. habe sich aus tiefer religiöser Überzeugung dafür entschieden.

Ab Montag darf Menna F. am regulären Unterricht teilnehmen

Weil in dem Fall Grundrechtsfragen – das Recht auf freie Religionsausübung – berührt sind, könnte mit dem Niqab-Streit nach dem noch anstehenden Hauptsacheverfahren sogar das Bundesverfassungsgericht befasst werden. Es gelte abzuwägen zwischen dem staatlichen Bestimmungsrecht, das den Schulen „sehr weiten Spielraum“ lasse, und der Religionsfreiheit – und da schlage das Pendel zugunsten von Menna F. aus, so das Verwaltungsgericht in seiner umfassenden Begründung. „Meine Mandantin ist unglaublich erleichtert“, sagt Heyers. Ab Montag darf Menna F., in Anerkenntnis des Beschlusses, am regulären Unterricht teilnehmen. Sie wird ihre Mitschüler kennenlernen, sie wird ihnen ins Gesicht schauen. Nur werden die anderen sie nicht zu Gesicht bekommen.