Hamburg. Eine neue Verordnung soll prächtige Villen und großzügige Gärten entlang der Straße erhalten – und untypische Bebauung verhindern.
Diese Häuser an der Elbchaussee – Neubauten und alte Villen am Rand des Prachtboulevards waren schon immer eine genauere Betrachtung wert. Und immer wieder entzündeten sich am Gestaltungswillen – und manchmal auch an den Gewinnerzielungsabsichten – der Anwohner öffentliche Debatten. Darf man das so bauen? Hier, an der Elbchaussee? Jörn Walter, damals Hamburgs Oberbaudirektor, sprach 2013 von „gemischten Gefühlen“, die einige Neubauten an der Elbchaussee bei ihm hervorriefen – und sagte: „Einige sind zu groß und zu krötenhaft ausgefallen.“
Doch diese Kritik blieb meist folgenlos. Dabei hatte die Architektin Brigitte Siemonsen, die der Senat damit beauftragt hatte, alle Gebäude an der Elbchaussee zu kartieren und in Bauphasen einzuordnen, schon 2003 vorgeschlagen, neben dem Erhalt von Gebäuden auch die Gestaltung der Gärten mit in eine Erhaltungsverordnung einzubeziehen. Dazu kam es dann nicht. Bis heute gibt es nur für drei kleine Teilbereiche der Elbchaussee städtebauliche Erhaltungsverordnungen – das soll sich nun ändern.
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SPD und Grüne wollen den Charakter der Elbchaussee erhalten
Denn auch in den vergangenen Jahren hatte sich entlang des Prachtboulevards fortgesetzt, was schon zuvor zu beobachten war. Zum Beispiel Parzellierungen, die die Gärten zerstört und zu einer engeren Bebauung geführt haben. „Das sind teilweise riesige Grundstücke, die sich für eine Parzellierung anbieten, aber das wollen wir verhindern“, sagte die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Anne Krischok.
Eine solche Bebauung steht ganz gewiss nicht mit dem Charakter der Straße in Einklang, wie er nun im aktuellen Antrag von SPD und Grünen beschrieben wird. „Englische Landschaftsgärten, die gleichzeitig in künstlerischer Form die Kritik am Absolutismus widerspiegeln, wurden von dem berühmten Architekten und Landschaftsgärtner Joseph-Jacques Ramée angelegt. Auftraggeber waren neben den zahlreichen Immigranten wie zum Beispiel Goedeffroy und Parish, aber auch die Hamburger Kaufleute Caspar Voght und Georg Heinrich Sieveking.“
Gleichzeitig sei eine neue Architektur eingeführt worden. „Palladianische Villen, deren Baustil sich stark vom katholisch geprägten Barock abhob, wurden entlang der Elbchaussee errichtet, die ab den 1770er-Jahren als Privatweg für jene angelegt wurde, die im Westen Hamburgs den Sommer verbrachten. Diese Villen prägen noch heute die Elbchaussee und sind eine deutschlandweit bekannte Touristenattraktion.“
Die 200 Jahre alte Säulenvilla steht seit 1950 unter Denkmalschutz
Und diese Villen sind durchaus in Gefahr. Und die Gefahr erstreckt sich durchaus auch auf Gebäude, die schon jetzt als Denkmal geschützt sind. Bekannt ist die Geschichte der Säulenvilla in Höhe der Strandperle. Das gut 200 Jahre alte Gebäude steht seit 1950 unter Denkmalschutz. Zuletzt stand es leer.
Der in Monaco lebende Eigentümer hatte wenig Interesse am Erhalt des Elbchaussee-Prunkstücks. Zuletzt hatte das Denkmalschutzamt selbst Sicherungsmaßnahmen an dem maroden Gebäude vornehmen müssen. Nun scheint sich die Situation gebessert zu haben. Der Eigentümer ist verstorben, die ebenfalls in Monaco wohnende Erbin soll größeres Interesse am Erhalt ihres Eigentums haben als der Erblasser.
Anne Krischok hofft, mit der Erhaltungsverordnung in Zukunft auch verhindern zu können, dass alte Villen abgerissen und durch überdimensionierte Neubauten ersetzt werden – eben durch jene „Kröten“, von denen Jörn Walter sprach.
Ein Gutachter untersucht, was prägend für die Elbchaussee ist
Zunächst muss nun aber ein Gutachter die Elbchaussee untersuchen und ermitteln, was dort prägend ist und was nicht. Anhaltspunkte dafür liefert beispielsweise die schon bestehende Erhaltungsverordnung für die Elbchaussee 221–275. Dort wurden verschiedene Charakteristika beschrieben, die in Zukunft nicht verändert werden dürfen.
So wird unter anderem eine „tiefe Vorgartenzone“ beschrieben – der Abstand von den Gebäuden bis zur Elbchaussee liegt im Mittel bei 35 Metern. Die Häuser haben zumeist zwei Geschosse mit geneigtem Dach. „Ein abgegrabenes oder auch frei stehendes Sockelgeschoss zum Hang ist als untypisch für das Gebiet zu bezeichnen“, heißt es in dem Text. Ferner gibt es Festlegungen für die Fassadenausrichtung (Längsfassade parallel zur Straße) und für die Materialien (Klinkerbauten, weiße Putz- oder hell geschlämmte Steinfassaden). Als „untypisch“ für die Elbchaussee gilt zum Beispiel „eine geschlossene Fassade sowie großflächige Fensterelemente zur Straße hin oder großflächige Holzverschalungen“.
So ähnlich dürfte es auch in der nun zu erarbeitenden Begründung für die Erhaltungsverordnung für die gesamte Elbchaussee stehen. „Wir haben endlich ein Instrument in Händen, mit dem wir an der Elbchaussee schnell intervenieren können.“ Reinhard Schier hat das gesagt. Damals, 2003, war er Leiter der Stadtplanungsabteilung des Bezirks. Gemeint hat er die Elbchaussee-Studie von Brigitte Siemonsen. „Jetzt kann uns nichts mehr durch die Lappen gehen“, sagte Schier. Es ist dann wohl doch noch einiges durch die Lappen gegangen.