St. Georg. Verwaltungsgericht gibt Bezirksamt Mitte recht – die Ermittlungen seien rechtens und nicht schikanös.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat dem Bezirk Mitte in einem Rechtsstreit mit dem Hamburger Tierschutzverein (HTV) recht gegeben. Wie berichtet, ermittelt das Bezirksamt schon seit Monaten gegen den Verein. Dieser soll gegen zahlreiche Vorschriften und Gesetze verstoßen haben. Der Vereinsvorstand dementiert und spricht von Schikane der Behörde – ist aber gerichtlich nun gescheitert. Die Kosten für das Verfahren trägt der HTV.
Im Urteil des Gerichts steht: Soweit der HTV im Vorgehen der Behörde ein „unsinniges und schikanöses Verhalten erblickt [...] sieht das Gericht hierfür keine tragfähigen Anhaltspunkte.“ Weiter: Es leuchte unmittelbar ein, dass das Tierheim „einer besonderen behördlichen Überwachung bedarf“. Dies gelte erst recht in Fällen, in denen der aufsichtspflichtigen Behörde konkrete Hinweise über Missstände zur Kenntnis gelangen. „So verhält es sich hier.“
Diese Erkenntnisse beruhten auf Hinweisen von ehemaligen und aktiven Mitarbeitern des vom HTV betriebenen Tierheims, aber auch „auf Rückmeldungen anderer Bezirksämter und weiterer eigener Ermittlungen“. Dass die Behörde nun weitere Ermittlungen anstelle und zahlreiche Unterlagen vom HTV verlange, sei „angesichts der behördlichen Überwachungsaufgabe und der teils massiven Vorwürfe gegen den Antragsteller nicht zu beanstanden“.
In 40 Fällen kranke Hunde importiert
Nach Abendblatt-Informationen ermittelt das Bezirksamt noch immer in zahlreichen Punkten gegen den Verein. Darunter fallen beispielsweise die Einfuhr von mit Krankheitserregern infizierten Hunden in 40 Fällen, Verstöße gegen EU-Vorschriften zum Schutz vor Tollwut in zwölf Fällen, fehlende Nachweise über den Verbleib von aus Rumänien importierten Hunden in 36 Fällen und fehlender Schutz vor Seucheneinschleppung.
Rückt der Verein nach dem Gerichtsurteil nun mit den angeforderten Unterlagen raus, klärt die Vorwürfe? „Nein“, sagt Bezirksamtssprecherin Sorina Weiland und fügt hinzu: „Der Vereinsvorstand hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.“ Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Runde. Anfang 2020 wird der Vereinsvorstand für die kommenden vier Jahre neu gewählt.
Thorsten Jugert, ein Mitglied, das sich als Alternative zum aktuellen Vorstand zur Wahl stellen wollte, wurde vom Verein ausgeschlossen, nachdem er eine dafür nötige Unterstützerliste eingereicht hatte. Laut Vorstand habe das Mitglied „mehrfach grob gegen die Interessen des Vereins verstoßen“ und „das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit geschädigt“. Dem Vorstand „blieb keine andere Möglichkeit, als dieses Vereinsmitglied auszuschließen“.
Kritiker werden aus Verein geworfen
Oliver Schwarz ist anderer Meinung. „Wer dem Vorstand gefährlich wird oder auch nur Kritik übt, wird ausgeschlossen“, sagt der Tierschützer und EDV-Angestellte. Auch Schwarz stand auf Jugerts Unterstützerliste. „Ich wurde – genau wie weitere Unterzeichner – aus dem Verein geworfen“, sagt Schwarz. Der Vorstand weist die Vorwürfe zurück. Er habe nie Mitglieder „aufgrund der Unterzeichnung von Unterstützerlisten“ vom Verein ausgeschlossen.
Auch in diesem Fall werden wohl erst die Gerichte entscheiden müssen, wer die Wahrheit sagt. „Eine Vielzahl ehemaliger Mitglieder hat mittlerweile Klage eingereicht“, sagt Schwarz. Aktuell liefen mindestens 15 Verfahren gegen den Verein.