Hamburg. BUND mit Klage erfolgreich: Der Verkehr könnte in weiteren durch Luftverschmutzung belasteten Straßen eingeschränkt werden.
In Hamburg könnte es bald neben Abschnitten auf Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße weitere Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge geben. Hintergrund sind die Überschreitungen der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft – und ein aktuelles Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), das dem Abendblatt vorliegt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte aufgrund der an manchen Straßen immer noch zu hohen Belastung gegen den 2017 beschlossenen neuen Luftreinhalteplan geklagt und Verschärfungen der Maßnahmen gefordert. So hatte der Senat etwa aus verkehrlichen Gründen keine Beschränkungen für die Habichtstraße eingeführt, obwohl diese zu den europaweit am stärksten mit NOx belasteten Straßen zählt. Der BUND forderte auch hier Fahrverbote, ebenso wie unter anderem in der Nordkanalstraße und der Spaldingstraße.
Richter schreiben vom „Liftreinhalteplan“ statt Luftreinhalteplan
Die Stadt wird mit der jetzt zugestellten Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts nun verurteilt, den Luftreinhalteplan in der jüngsten Fassung vom 30. Juni 2017 „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts unverzüglich so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen enthält, um den Zeitraum der Überschreitung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 μg/m3 so kurz wie möglich zu halten“, so die Richter.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Stickoxid-Werte: Wo in Hamburg die Luft am schlechtesten ist
- 100 große Fragen: Wie bewegen wir uns in der Zukunft fort?
- Kreuzfahrtschiffe und Klimaschutz – es gibt Fortschritte
- Das tut Hamburg für die Verbesserung der Luftqualität
In allen anderen Teilen allerdings wird die Klage des BUND abgewiesen. Die Verfahrenskosten muss die Stadt tragen. Lustige Randnotiz: In die Mitteilung des Gerichts an die Prozessbeteiligten hat sich ein Tippfehler eingeschlichen. Statt vom Luftreinhalteplan ist dort vom „Liftreinhalteplan“. Tatsächlich geht es aber natürlich nicht um das Putzen von Aufzügen, sondern um die Belastung der Luft mit Atemgiften.
Neue Fahrverbote – Gericht hat die Revision zugelassen
Was die Entscheidung zur Luftreinhaltung konkret bedeutet, ist noch nicht genau abzusehen, da die Begründung des Gerichts noch nicht vorliegt. Klar ist: Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) muss beim Luftreinhalteplan deutlich nachbessern und für eine schnellere Verbesserung der Luftqualität sorgen – eine denkbare Maßnahme dabei sind neue Fahrverbote.
"Als lokale Einzelmaßnahme legt der Luftreinhalteplan u.a. eine Durchfahrtsbeschränkung für Pkw und Lkw mit Dieselantrieb mit Ausnahme von Fahrzeugen der Abgasnorm 6/VI in der Max-Brauer-Allee bzw. nur für Lkw in der Stresemannstraße fest", schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung. "Von der Festsetzung weiterer Durchfahrtsverbote insbesondere in den Bereichen Habichtstraße sowie dem Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße hat die Stadt dagegen abgesehen. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht für diese Straßen von einer Einhaltung der NO2-Grenzwerte spätestens im Jahr 2025 aus."
Das Gericht aber habe "nunmehr entschieden, dass die Fortschreibung geboten ist", so die Mitteilung. "Welche Maßgaben die Freie und Hansestadt Hamburg bei der Fortschreibung zu beachten hat und auf welche räumlichen Bereiche sich die Fortschreibungspflicht bezieht, wird sich aus der schriftlichen Urteilsbegrü̈ndung ergeben, die derzeit noch nicht vorliegt."
"Das ist eine wirklich gute Nachricht für alle betroffenen Menschen in Hamburg, die nach wie vor einer zu hohen Belastung an Stickoxiden ausgesetzt sind", sagte BUND-Chef Manfred Braasch. "Die Stadt muss nun sehr schnell zusätzliche Maßnahmen und insbesondere weitere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen."
BUND: "Senat muss Rechtslage akzeptieren"
Bereits 2014 habe das damals zuständige Verwaltungsgericht die Stadt Hamburg verurteilt, mehr für die Luftreinhaltung zu tun. Allerdings sei erst drei Jahre später ein neuer Luftreinhalteplan vorgelegt worden. Da dieser eine gesicherte Einhaltung der Grenzwerte erst für das Jahr 2025 in Aussicht stelle, habe der BUND erneut Klage eingereicht. Darin habe der BUND eine grundlegende Überarbeitung des Luftreinhalteplans von 2017 und "exemplarisch Durchfahrtverbote für die Habichtstraße, die Nordkanalstraße, den Högerdamm und die Spaldingstraße gefordert". Dieser Klage habe das OVG Hamburg nun stattgegeben. Allerdings kann die Stadt in Revision gehen - beim, Bundesverwaltungsgericht.
"Wir haben die klare Erwartung, dass der Senat nach zwei Verurteilungen endlich die Sach- und Rechtslage akzeptiert und konkret für bessere Luft sorgt", so Braasch. "Die nächste Instanz anzurufen und auf Zeit zu spielen nutzt niemandem."
Offenbar hat man im Rathaus nicht vor, in Revision zu gehen. Das würde die eigene Glaubwürdigkeit beschädigen, hieß es aus Koalitionskreisen. Man werde das Urteil daher akzeptieren und nicht vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.