Hamburg. Hamburg und Schleswig-Holstein gehen mit dieser Forderung in die Umweltministerkonferenz, die kommende Woche in Hamburg stattfindet.

Zur Luftverbesserung in den Hafenstädten setzen sich Hamburg und Schleswig-Holstein für eine verpflichtende Nutzung von Landstrom für Seeschiffe ein. Sollten keine anderen Technologien mit vergleichbarem Potenzial zur Emissionsminderung verwendet werden, sei eine Pflicht zur Nutzung von Landstrom geboten, heißt es in einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für die Umweltministerkonferenz in der kommenden Woche in Hamburg.

Dazu solle ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der langfristig verbindliche Vorgaben enthalte. Zuvor hatte der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ) darüber berichtet. Eine Nutzungspflicht würde zugleich die Auslastung der Anlagen erhöhen, Schiffsemissionen reduzieren und zu einer wettbewerblichen Gleichbehandlung der Reeder führen, heißt es in der Vorlage.

Acht Anschlusspunkte sind in Hamburg geplant

In einem ersten Schritt sollten landstromfähige Seeschiffe zur Nutzung verpflichtet werden. Finanzielle Nachteile seien auszugleichen. Nach einer Übergangszeit solle nur noch Seeschiffen das Einlaufen in Häfen mit Landstroman­lagen erlaubt werden, wenn die Versorgung während der Liegezeit durchgängig durch Landstrom oder eine vergleichbar emissionsarme Technologie erfolge.

Anfang Oktober hatten die Nord-Länder und die Bundesregierung sich auf ein Paket zur Förderung des Landstromausbaus für Seeschiffe geeinigt. Unter anderem soll die EEG-Umlage für Landstrom gesenkt und der Ausbau der Anlagen mit 140 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert werden. Der rot-grüne Senat in Hamburg hat beschlossen, dass bis 2022 acht Anschlusspunkte für Containerschiffe an Burchardkai, Europakai und Predöhlkai eingerichtet werden sollen. Darüber hinaus soll das Landstromangebot auf alle bestehenden Kreuzfahrtterminals ausgeweitet werden. Bisher gibt es eine solche Anschlussmöglichkeit nur in Altona.