Hamburg. Gericht erklärt Anordnung von Johannes Caspar, biometrische Datenbank zu löschen, für ungültig. Datenschutzbeauftragter empört.

Die Hamburger Polizei ließ es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen – und hat einen Etappensieg errungen: Das Verwaltungsgericht hat im Streit um die Löschung einer biometrischen Datenbank im Zusammenhang mit Straftaten während des G20-Gipfels der Polizei Recht gegeben.

Hintergrund: Zur Aufklärung von G20-Straftaten setzen Ermittler eine Gesichtserkennungssoftware („Videmo 360“) ein. Die Ergebnisse werden in einer Vergleichsdatenbank mit den biometrischen Profilen Tausender Bürger gespeichert. Caspar hatte angeordnet, die Datenbank zu löschen, da es an einer Rechtsgrundlage mangele. Dieser Anordnung folgte die Polizei nicht. „Der Datenschutzbeauftragte hätte (...) eigene Feststellungen zu einem Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzes treffen müssen“, entschied das Gericht. So hätte er etwa prüfen müssen, ob statt einer Löschung nicht auch mildere Mittel wie eine nur zeitliche Speicherung der Daten in Betracht gekommen wäre.

Innenbehörde sieht sich bestätigt

„Wir sehen unseren Kurs bestätigt. Die Polizei wird die Gesichtserkennungssoftware weiterhin in konkreten, besonders gelagerten Ermittlungsverfahren zur Auswertung von Beweismaterial im Einzelfall einsetzen“, kommentierte Frank Reschreiter, Sprecher der Innenbehörde, das Urteil.

Datenschutzbeauftragter kritisiert Urteil scharf

Caspar kritisierte das Urteil scharf. Es sei von einer dem Datenschutz abgewandten Sichtweise getragen, die den Realitäten der modernen Datenverarbeitung (...) nicht Rechnung trägt“, so Caspar. „Damit ist im Prinzip der Weg frei, zur Strafverfolgung künftig alle erdenklichen Daten aus dem öffentlichen Raum zu sammeln und daraus biometrische Profile zu generieren, ohne dass konkrete gesetzliche Vorgaben eine unabhängige Kontrolle zur Sicherung von Rechten Betroffener ermöglichen.“ Ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht sei zu prüfen.