Hamburg. In einem internen Schreiben wird der 1. August 2021 als Termin genannt. Regelung soll nur für neue Schüler gelten.

Das Erzbistum macht ernst mit dem Plan, das Schulgeld an den katholischen Schulen zu erhöhen. Jetzt ist erstmals in einem internen Schreiben ein konkretes Datum für den Start der Neuregelung genannt worden. „Es ist beabsichtigt, die Schulgelderhöhung zum 1. August 2021 einzuführen“, heißt es in einer dem Abendblatt vorliegenden „Kommunikationshilfe“ zur Schulgelderhöhung, die an die Schulleitungen der derzeit noch 21 Schulen im Erzbistum verschickt worden ist.

Wie genau die Neuregelung aussehen soll, ist offensichtlich noch nicht entschieden. Das Erzbistum befinde sich „in Gesprächen mit Elternvertretern, Schülervertretern, Schulleitungsvertretern und Experten, um über eine sozial breit gestaffelte Anpassung der Schulgeldsätze und Einkommensstufen zu beraten“, heißt es in dem Schreiben. Derzeit betrage das Schulgeld durchschnittlich 55 Euro pro Monat.

Neue Schulgeldtabelle wurde erstellt

Das Abendblatt hatte bereits im Juni über einen ersten Entwurf für eine neue Schulgeldtabelle berichtet, der eine zum Teil deutliche Erhöhung des finanziellen Beitrags der Eltern bedeuten würde. Danach soll der Höchstbetrag, der für Familien mit einem Jahreseinkommen von mehr als 75.000 Euro fällig wird, fast verdoppelt werden. Für das erste Kind ist laut dem Entwurf ein monatliches Schulgeld von 180 Euro vorgesehen, derzeit sind es 100 Euro. Damit läge der Spitzensatz für das Schulgeld bereits in der Nähe des Betrags von 200 Euro, der in Hamburg als Obergrenze gilt, damit das sogenannte Sonderungsverbot eingehalten wird. Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Besuch von Schulen in privater Trägerschaft allen Kindern möglich sein muss, unabhängig von den Einkommen ihrer Eltern.

Derzeit müssen Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 35.000 und 45.000 Euro monatlich 40 Euro für das erste Kind bezahlen, für das zweite Kind 20 Euro und für jedes weitere nichts. Wer weniger als 25.000 Euro jährlich verdient, zahlt zehn Euro für das erste Kind und nichts für weitere Kinder. Das Schulgeld der katholischen Schulen liegt bislang am unteren Ende der Skala der Privatschulen.

Schüler bekommen „Bestandsgarantie“

Das Erzbistum will die Jungen und Mädchen, die zum 1. August 2021 bereits an einer katholischen Schule unterrichtet werden, von der Erhöhung des Schulgelds ausnehmen und den Familien eine „Bestandsgarantie“ aussprechen. „Alle zu diesem Zeitpunkt im katholischen Schulsystem befindlichen Schüler – egal ob in der Vorschule, in der Grundschule oder in einer weiterführenden Schule – sollen, so die derzeitigen Überlegungen, von der Erhöhung des Schulgelds nicht betroffen sein“, heißt es in dem internen Schreiben. „Betroffen von der dann gültigen Neuregelung sind nur Familien mit Schülerinnen und Schülern, die ab dem 1. August 2021 Neuverträge erhalten.“

Hintergrund für die Erhöhung des 2011 eingeführten Schulgelds ist die Finanzkrise des Erzbistums. Nach einem Bericht der Unternehmungsberatung Ernst & Young ist das Erzbistum mit rund 80 Millionen Euro überschuldet. Das Überschuldungsrisiko würde, so Ernst & Young Anfang 2018, auf 350 Millionen Euro 2021 ansteigen, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen würden.

Wie mehrfach berichtet, hat das Erzbistum beschlossen, sechs der 21 Schulen in Hamburg zu schließen. Die katholischen Schulen Altona, St. Marien in Ottensen, Franz von Assisi (Barmbek), Neugraben, die Domschule St. Marien (St. Georg) sowie das Niels-Stensen-Gymnasium (Harburg) dürfen keine neuen Schüler mehr aufnehmen und laufen in den kommenden Jahren aus.

Defizit soll ausgeglichen werden

„Um das bestehende jährliche Defizit zukünftig auszugleichen und das Schulsystem wirtschaftlich tragfähig aufzustellen und profiliert weiterentwickeln zu können, bemüht sich das Erzbistum Hamburg gemeinsam mit anderen privaten Schulträgern um eine verbesserte staatliche Refinanzierung“, heißt es außerdem in dem internen Schreiben. Hamburg finanziert 85 Prozent der Schülerjahreskosten, was nach Ansicht der Privatschulen aber nur 70 Prozent der realen Kosten abdeckt.