Hamburg. Umsetzung der Reform von Ex-Bürgermeister Olaf Scholz würde die Stadt 15 Millionen Euro zusätzlich für Personal kosten.
Bei der Reform der Grundsteuer sind nach wie vor viele Fragen offen. So hat sich auch der Hamburger Senat noch nicht entschieden, ob er die „Öffnungsklausel“ nutzt und statt des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagenen wertabhängigen Modells ein Flächenmodell anwendet – in dem die Steuer nach der Fläche von Grundstücken und Immobilien berechnet wird und nicht nach ihrem Wert. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) will zunächst die laufenden Beratungen von Bund und Ländern abwarten.
Einige konkrete Vorschläge bringe Hamburg aber in den Prozess ein: So beantragt die Stadt, dass der Bund den Ländern die zu erwartenden Kosten der Reform erstattet, die bundesweit bei rund 500 Millionen Euro liegen. Rund 15 Millionen Euro würden auf Hamburg entfallen, das 100 neue Mitarbeiter zusätzlich einstellen müsste. Darüber hinaus spricht sich Hamburg dafür aus, bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten nicht Stichtagswerte zugrunde gelegt werden, sondern Durchschnittswerte der letzten sieben Jahre. Das habe einen dämpfenden Effekt. Drittens sollen Wohnheime für Azubis und Studenten steuerlich begünstigt werden.
Grundsteuer: CDU fordert Tempo vom Senat
Unterdessen forderte die CDU-Fraktion mehr Tempo bei der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform: „Es ist unfassbar, dass der Finanzsenator keine konkreten Berechnungen zum aktuellen Stand der Grundsteuerreform vorlegen will oder kann“, sagte Finanzexperte Thilo Kleibauer. „Offenbar will der Senat bei der Grundsteuerreform auf Zeit spielen und die Hamburger über die konkreten Auswirkungen im Unklaren lassen. Das ist bei diesem Thema absolut nicht angemessen.“
Der Finanzsenator wies die Kritik zurück: Auf Basis von Zahlen, die sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern können, mögliche Folgen zu erörtern, mache „noch keinen Sinn“, sagte Dressel dem Abendblatt. „Außerdem ist gegenwärtig noch völlig unklar, wie sich zum Beispiel alternative Grundsteuermodelle für ein Bundesland bei der Berechnung des Länderfinanzausgleiches ganz konkret auswirken würden.“ Diese Fragen müssten noch im Bundesrat erörtert werden: „Bei einer so enorm komplexen Herausforderung wie der Grundsteuerreform gilt mehr denn je das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“