Hamburg. Trotz Hilfe sind die Sanitäter oft später vor Ort als vorgesehen. Bürgerschaft bringt neue Regelung auf den Weg.

Es war das vorläufige Ende eines Streits um lukrative Einsätze: Seit November 2018 rücken neben der Feuerwehr auch Wohlfahrtsorganisationen und die Sanitäter der Firma GARD regelhaft zu Einsätzen über die Telefonnummer 112 in Hamburg aus. Schneller ist die medizinische Versorgung bislang aber nicht geworden. Die sogenannte Erfüllungsquote lag im ersten Halbjahr 2019 weiterhin durchschnittlich bei 65 Prozent, wie aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator hervorgeht.

Damit waren die Retter bei einem Drittel der knapp 140.000 Einsätze nicht wie vorgesehen in weniger als acht Minuten vor Ort. Insgesamt lag das Aufkommen dabei anteilig etwas unter dem Vorjahresniveau, in dem die Retter insgesamt 280.000 Mal ausgerückt waren. Die Zahl der Einsätze ist langfristig enorm angestiegen und hatte die Debatte um eine bessere Struktur im Rettungsdienst befeuert. Die Flotte des Notrufes 112 war zuletzt auf 77 Rettungswagen (statistische Äquivalente) angewachsen. 14 Rettungswagen davon stellten die Wohlfahrtsorganisationen und GARD.

CDU fordert gesetzliche Hilfsfrist

Der Fragesteller Dennis Gladiator kritisierte den aktuellen Zustand und forderte eine Verbesserung. Die Feuerwehr müsse endlich in die Lage versetzt werden, in allen Teilen der Stadt eine durchweg gute Versorgung anbieten zu können. „Dafür braucht es endlich eine Überprüfung des Standortkonzepts und eine stärkere Einbindung der Hilfsorganisationen unter Federführung der Feuerwehr“, sagte Gladiator. Die CDU tritt auch dafür ein, die Vorgaben für die die Eintreffzeit der Rettungssanitäter direkt im Gesetz zu verankern.

Vor allem zwischen den städtischen Rettern und GARD hatte es in den vergangenen Jahren wiederholt Spannungen gegeben. Eine Klage des privaten Anbieters endete mit einem Vergleich vor Gericht und der Einbindung von acht Rettungswagen des Trägers. Auch der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hatte der Feuerwehr vorgeworfen, sie nicht genügend bei Rettungseinsätzen einzubinden.

Entwurf für neues Rettungsdienstgesetz

Mehr als fünf Jahre nach der ersten Ankündigung hatte der Senat zuletzt einen Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz in Hamburg auf den Weg gebracht. Es soll auch den Streit zwischen den Anbietern entschärfen und die Zuständigkeiten klar regeln. Der Innenausschuss in der Bürgerschaft befasste sich am Dienstagabend mit dem Entwurf und beschloss dabei auch, dass die Hilfsorganisationen mithilfe einer sogenannten Bereichsausnahme ohne europaweite Ausschreibung an der Notfallrettung beteiligt werden sollen. Eine gesetzliche Regelung der Zeitvorgaben lehnten die Regierungsparteien dagegen ab.

Auf der anderen Seite sollen die Krankentransporte, also Fahrten von Patienten ohne akuten medizinischen Notfall, in Zukunft praktisch ausschließlich von den privaten Trägern absolviert werden. Auch über das technische Zubehör der Rettungswagen hatte es Diskussionen gegeben. „Es liegt auch in unserem Interesse, dass die Ausstattung der Rettungswagen verbessert wird“, sagte Stefanie Kreiss, Sprecherin des Verbandes der Ersatzkassen in Hamburg.