Hamburg. Heimtückischer Mord statt Totschlag? Marc H. droht nun eine deutlich höhere Strafe. Er hatte seine Frau mit 50 Messerstichen getötet.

Aus Sicht des Angeklagten Marc H. sind die letzten Verhandlungstage desaströs verlaufen – für die Angehörigen seiner von ihm getöteten Noch-Ehefrau Juliete H. waren sie jedoch eine späte Genugtuung: Erst am Montag hatte die Vorsitzende Richterin einen rechtlichen Hinweis erteilt, wonach statt einer Verurteilung wegen Totschlags auch eine wegen heimtückischen Mordes in Betracht kommen könnte. Gestern dann beantragte Oberstaatsanwalt Lars Mahnke in seinem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 50-Jährigen. Die Anwälte der hinterbliebenen Kinder schlossen sich an.

Marc H. hat eingeräumt, seine Frau am Morgen des 5. Dezember 2018 mit einem Klappmesser erstochen zu haben. Die Mediziner stellten rund 50 Stiche fest. Während der Angeklagte beteuert, er habe das Messer zur Verteidigung eingesetzt, geht Mahnke davon aus, dass er einen Überraschungsangriff auf seine getrennt von ihm lebende Noch-Ehefrau „aus kalter Wut über die gescheiterte Beziehung“ lange geplant hatte. Zunächst habe sich seine Wut in einer Tötungsphantasie manifestiert. Aus der Phantasie sei dann der Tatplan entstanden.

Verteidigerin fordert nicht mehr als zehn Jahre Haft

Am Morgen des 5. Dezember habe sich Marc H. vor der Wohnung an der Eckernförder Straße versteckt, ausgerüstet mit der Tatwaffe und dem Wohnungsschlüssel, den er seiner Stieftochter gestohlen hatte. Nachdem die vier Kinder das Haus verlassen hatten, habe er die Wohnung betreten; im Schlafzimmer habe er die 41-Jährige überrascht und auf sie eingestochen. Heimtückisch habe er die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau ausgenutzt, bei der Tat handele es sich um eine von „massivem Vernichtungswillen getragene Übertötung“, so Mahnke. Am Nachmittag entdeckten die zwei jüngsten Kinder ihre tote, blutüberströmte Mutter im Schlafzimmer.

Marc H. hatte ausgesagt, dass Juliete H. ihn mit der Bemerkung „er sei gar kein richtiger Mann“ beleidigt und tief getroffen habe. „Eine Steuerungsfähigkeit war aufgrund einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung nicht gegeben“, sagte seine Verteidigerin. Sie verneinte zudem eine Heimtücke-Tat und forderte eine Verurteilung wegen Totschlags und nicht mehr als zehn Jahre Haft. „Es tut mir leid, was passiert ist. Ich möchte mich entschuldigen“, sagte Marc H. in seinem Schlusswort. Am Donnerstag soll das Urteil verkündet werden.