Hamburg. Richterin macht dem angeklagten Hamburger deutlich, dass er statt wegen Totschlags auch wegen Mordes verurteilt werden könnte.

Im Hamburger Prozess um den gewaltsamen Tod einer vierfachen Mutter könnte sich die mögliche Strafe für den Angeklagten deutlich erhöhen. Es komme auch eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke in Betracht, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag vor dem Landgericht zu dem 50 Jahre alten Mann. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Deutschen Totschlag vorgeworfen.

Der Hamburger hatte vor Gericht bereits gestanden, im Dezember 2018 seine von ihm getrennt lebende Frau mit rund 50 Messerstichen umgebracht zu haben. Zuvor soll sie zu ihm gesagt haben, dass er kein richtiger Mann sei. Wenige Stunden später nahm die Polizei den Mann in seiner Wohnung in Hamburg-Dulsberg fest. Das Paar hatte zwei gemeinsame Kinder und lebte seit Sommer 2017 getrennt. Die Leiche der Afrikanerin wurde von dem gemeinsamen, damals elf Jahre alten Sohn gefunden.

Psychiater: kein Persönlichkeitsstörung bei Angeklagtem

Der Psychiater sagte am Montag vor Gericht, der Angeklagte sei weder psychotisch noch habe er eine schwere Depression. Der Angeklagte habe vor der Tat zwar unter seinen Lebensumständen gelitten, er habe aber „definitiv keine Schizophrenie“ und er sei nicht wahnhaft. „Wir haben einen persönlichkeitsauffälligen Menschen vor uns, aber die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung ist nicht zu stellen.“

Der Angeklagte hatte sich dem Gutachter zufolge vor der Tat bereits mehrfach stationär und ambulant psychiatrisch behandeln lassen, weil er aufgrund seiner unglücklichen Ehe wütend und traurig war und sich belogen und betrogen gefühlt hatte. Schon lange vor der Tat habe er Gedanken davon gehabt, wie er seine Frau umbringe, sie mit dem Auto überfahre oder sie an einer tödlichen Krankheit wie Krebs leide. Das habe der 50-Jährige als „Sechser im Lotto“ bezeichnet. Gleichzeitig sei ihm aber bewusst gewesen, „dass das keine guten Gedanken sind“, zitierte der Psychiater den Angeklagten.

Seine Frau habe der Angeklagte in den gemeinsamen Sitzungen als hinterhältig und manipulativ beschrieben und ihr zudem ein Verhältnis mit einem anderen Mann vorgeworfen. Seine Frau habe sein Leben zerstört, weil sie ihm die beiden gemeinsamen Kinder genommen habe, die er nur einmal in Woche sehen konnte. „Er strahlt wenig Empathie im Sinne von Mitgefühl aus“ - das sei vor allem gegenüber seiner Frau so.

Der Gutachter bewertete den Angeklagten nach den gemeinsamen Gesprächen als zwanghaft. Die Art, wie er über seine Frau gesprochen habe, sei „schon sehr kalt“ gewesen. Auch nach dem tödlichen Angriff sei er von seiner Tat nicht sichtlich erschüttert gewesen. Stattdessen habe er in einem Fast-Food-Restaurant Cheeseburger gegessen und einen Film geschaut. „Das ist der absolute Prototyp von nicht erschüttert sein.“

Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt

Der gebürtige Hamburger hatte sich die etwa vier Stunden langen Ausführungen des Gutachters mit gesenktem Kopf angehört. Andere Regungen zeigte der große blonde Mann kaum.

Der Prozess wird am Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt. Am Donnerstag 14.30 Uhr, soll das Urteil gesprochen werden.