Hamburg. 18-Jähriger verbreitet das Logo der Terrormiliz IS vor dem Hamburger Konzerthaus. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe.
Er soll in einem sozialen Netzwerk auf einem Foto das Banner der Terror-Miliz Islamischer Staat vor der Elbphilharmonie gezeigt und um Mitglieder für den IS geworben haben: Die Generalstaatsanwaltschaft hat am Freitag in Hamburg eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für einen 18-Jährigen gefordert. Der Mann müsse unter anderem wegen versuchter Mitgliedschaft in einer ausländischen Vereinigung verurteilt werden, lautete die Forderung vor dem Oberlandesgericht.
Der Angeklagte soll das postkartengroße Bild mit dem IS-Banner und dem sogenannten Prophetensiegel darauf im Mai 2018 im Internet gepostet haben. Außerdem legte er laut Anklage in einem Nachrichtendienst mehrfach einen Treueeid auf den IS ab. Zudem habe er Chatpartner dazu überreden wollen, sich als Kämpfer dem IS anzuschließen. Eine Mitgliedschaft in der verbotenen terroristischen Organisation konnte dem gebürtigen Hamburger einem Gerichtssprecher zufolge nicht nachgewiesen werden.
Verteidigung will Jugendstrafe
Die Verteidigung sprach sich dafür aus, vor der Verhängung einer Strafe zunächst die weitere Entwicklung des 18-Jährigen abzuwarten oder allenfalls eine Jugendstrafe von nicht mehr als eineinhalb Jahren zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte mit algerischen Wurzeln sollte der Verteidigung zufolge lediglich wegen des Werbens um Mitglieder für eine ausländische Organisation, wegen Gewaltdarstellung und wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz verurteilt werden. In dem Gesetz ist auch geregelt, dass Kennzeichen verbotener Organisationen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen.
Das Urteil soll am 1. August verkündet werden. Bislang hatte der Prozess wegen des Alters des Angeklagten zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.