Hamburg. Bemerkenswerte Entwicklung. 40.000 Fälle weniger als 2009. Widerspruch lohne sich dennoch, sagt die FDP.
Die Zahl der Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide ist in Hamburg stark rückläufig. Gingen 2009 noch mehr als 125.000 Einsprüche bei den Finanzämtern ein, waren es 2018 nur noch gut 86.000 – ein Rückgang von fast 40.000 Fällen oder mehr als 30 Prozent. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Jennyfer Dutschke hervor. Diese Entwicklung ist umso bemerkenswerter als Hamburgs Einwohnerzahl seit Jahren stark wächst und mit ihr auch die Zahl der Steuerpflichtigen, die 2018 bei 710.000 lag.
Ob der Rückgang auf eine zunehmende Gleichgültigkeit der Steuerzahler oder auf die gute Arbeit der Hamburger Finanzämter zurückzuführen ist – die in bundesweiten Rankings tatsächlich meist Spitzenplätze belegen – oder andere Gründe hat, kann nur gemutmaßt werden. Die Finanzbehörde verwies auf Abendblatt-Nachfrage darauf, dass die Entwicklung häufig von sogenannten Masseneinspruchsverfahren beeinflusst werde.
Lawinen von Einsprüchen
Solche Lawinen von Einsprüchen werden meist dann losgetreten, wenn eine strittige Steuerfrage, etwa zur Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen oder zur Kilometergeld-Pauschale, höchstrichterlich geklärt wurde. Die Zahl dieser Masseneinspruchsverfahren war zuletzt rückläufig: von 14 im Sommer 2013 über neun im Mai 2015 bis auf sieben im Juni 2018.
Jennyfer Dutschke interpretiert die Zahlen dagegen weniger positiv: „Bei 710.000 Steuerpflichtigen hat im Durchschnitt immer noch jeder Achte Einspruch eingelegt. Die Zahlen deuten darauf hin, dass es sich lohnt, Einsprüche gegen den Einkommensteuerbescheid geltend zu machen.“ Denn im vergangenen Jahr hätten in 69 Prozent der Fälle die Steuerpflichtigen mit ihrem Einspruch unmittelbar durch das veranlagende Finanzamt recht bekommen.
Steuerzahler bekommen häufig recht
Und von allen Fällen, die in die zweite Instanz gingen, an die „Rechtsbehelfsstellen“, seien immerhin noch 32 Prozent zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. „Die Abhilfequoten belegen, dass die Steuerzahler bei ihren Einsprüchen häufig recht bekommen“, sagte Dutschke. „Der Senat muss erklären, wie es offenbar zu so vielen fehlerhaften Einkommensteuerbescheiden kommen kann.“