Hamburg. Die Stadt will Freibetrag anheben. Dadurch hätte die Stadt zwei Millionen Euro weniger Einnahmen. Lob vom Verband.
Der Senat will Übungsleiter und Ehrenamtliche in Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen steuerlich besser stellen. So soll der Freibetrag für Übungsleiter, auf den sie keine Steuern und Abgaben zahlen müssen, von 2400 auf 3000 Euro im Jahr angehoben werden, der für Ehrenamtler von 720 auf 840 Euro.
Diese und weitere Vorschläge werden Experten der Finanzbehörde am heutigen Montag bei einer bundesweiten Steuer-Konferenz einbringen.
Zwei Millionen weniger Einnahmen für Hamburg
„Ehrenamtliches Engagement verdient nicht nur Anerkennung in Worten, sondern auch in Taten. Wertschätzung bemisst sich eben doch manchmal auch in Euro“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dem Abendblatt. „Deshalb ist eine signifikante Anhebung der steuerlichen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale überfällig. An vielen anderen Stellen sollten wir im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht den bürokratischen Aufwand für Vereine und Ehrenamtliche verringern.“
Bei dem einen oder anderen Finanzminister-Kollegen wird Dressel möglicherweise noch Überzeugungsarbeit leisten müssen. Denn die Anhebung der steuerfreien Pauschale würde bundesweit für Mindereinnahmen von 90 Millionen Euro sorgen, davon schätzungsweise rund zwei Millionen in Hamburg.
Sportbund begrüßt weniger Bürokratie
Eine der Hauptbetroffenen im positiven Sinn wäre der Hamburger Sportbund (HSB). Entsprechend erfreut ist der HSB-Vorstandsvorsitzende Ralph Lehnert über den Vorstoß: „Der Sportbund unterstützt den Impuls von Senator Dressel, das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht weiter zu reformieren und zu vereinfachen“, sagte Lehnert. „Weniger Bürokratie bedeutet auch im Sport für alle unsere Mitglieder eine deutliche Stärkung ihrer Strukturen.“
Exakte Zahlen, wie viele Übungsleiter und Ehrenamtliche in den 830 Hamburger Sportvereinen tätig sind, hat der HSB nicht. Aber aufgrund der Vorgaben, wonach jeder Vereinsvorstand aus mindestens drei Ehrenamtlichen bestehen muss, sowie anhand der beantragten Übungsleiterzuschüsse lässt sich zumindest sagen, dass es weit über 10.000 sein müssen. „Ohne Ehrenamt wäre der organisierte Sport wohl in ganz Deutschland undenkbar“, so Lehnert. „Eine Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen wäre ein Zeichen der Wertschätzung.“
Vereinfachungen auch bei Vereinsgeldern
Die weiteren Vorschläge aus Hamburg: Die Obergrenze für die „vereinfachte Zuwendungsbestätigung“ soll von 200 auf 300 Euro angehoben werden. Für Spenden bis 300 Euro müssten gemeinnützige Organisationen dann keine Spendenbestätigung mehr ausstellen, sondern es würde ausreichen, dass der Spender den Einzahlungs- oder Buchungsbeleg vorlegen kann, um die Spende steuerlich geltend zu machen.
Drittens plädiert Dressel dafür, die sogenannte „Mittelverwendungsfrist“ abzuschaffen. Bislang müssen gemeinnützige Organisationen die ihnen zugeflossenen Mittel innerhalb von maximal drei Jahren verbrauchen. Geld anzusammeln, zum Beispiel für Investition, ist ihnen nicht gestattet. So soll verhindert werden, dass Vereine Geld bunkern und für nicht satzungsgemäße Zwecke ausgeben. In der Praxis sorge die Regelung aber für enormen Druck, Geld auszugeben, und die Überprüfung, ob das Geld frist- und satzungsgemäß verwendet wurde, sei für Vereine wie Behörden extrem aufwendig und zeitintensiv.