Hamburg/Kiel. Die Zahl ist 2018 in Hamburg deutlich geringer als im Vorjahr. Im Norden stiegen die Sorgerechtsübertragungen um fünf Prozent.

Wenn das Wohl eines Kindes in Gefahr ist, bleibt in manchen Fällen nichts anderes übrig,als den Eltern das Sorgerecht zu entziehen und auf das Jugendamt oder eine Privatperson zu übertragen, wie zum Beispiel einen nahen Angehörigen.

Im vergangenen Jahr haben die Hamburger Familiengerichte in 468 Fällen davon Gebrauch gemacht und die teilweise oder vollständige Übertragung der elterlichen Sorge für Kinder und Jugendliche angeordnet. Das sind zwar 21 Prozent weniger als im Vorjahr, teilt das Statistikamt Nord mit. Im Vergleich zu 2013 ist die Zahl aber um 21 Prozent gestiegen.

42 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren jünger als sechs Jahre, 37 Prozent zwischen sechs bis unter 14 Jahre alt und 21 Prozent im Alter zwischen 14 und 18 Jahre.

Im Norden zehn Prozent weniger als 2013

In Schleswig-Holstein hingegen hat die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr zugenommen. Für 463 Kinder und Jugendliche ordneten die Familiengerichte in Schleswig-Holstein die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge an. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2013 sank die Zahl der Sorge­rechtsübertragungen im Norden dagegen um zehn Prozent.

Bei 36 Prozent der betroffenen Minderjährigen handelte es sich um Kinder unter sechs Jahren. 37 Prozent waren sechs bis 14 Jahre alt, 27 Prozent im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.