Hamburg. 2016 räumt der Vermieter von Katja B. ihre Wohnung leer und behält alles ein – rechtswidrig. Seitdem kämpft sie um Entschädigung.

Die abenteuerliche Geschichte dauert fast drei Jahre, der unselige Kampf zwischen einer Mieterin und ihrem früheren Vermieter füllt mehrere Aktenordner. Sie setzt sich fort mit immer neuen Kapiteln, mit neuen Schriftsätzen, neuen Anwälten und neuen Gerichten, mit wechselnden Klägern und wechselnden Forderungen. Nur eine Konstante gibt es, sie heißt Katja B. (alle Namen geändert), und sie ist Opfer, Klägerin und Beklagte zugleich. Die 41-Jährige spricht von „einem Albtraum ohne Ende“. Sie ist die Protagonistin in einem Gruselstück, das seinesgleichen sucht.

Katja B. steht an einem Tag Ende Mai vor dem Ziviljustizgebäude, zusammen mit ihrem Anwalt Christian Putschäw. Er sagt, in seinen 20 Jahren als Anwalt habe er kein groteskeres Verfahren erlebt. Seit der Vermieter im September 2016 Katja B.s Wohnung in ihrer Abwesenheit leer geräumt und ihre Habe ein Jahr lang einbehalten hat, kämpft die 41-Jährige vor den Gerichten um ihr Recht – und gegen einen Vermieter-Clan. Der aktuelle Rechtsstreit ist nur die Spitze des Eisbergs: Es geht um einen Wasserschaden, den Katja B. um Silvester 2015 herum während einer Party in ihrer Wohnung verursacht haben soll, behauptet die Klägerin. Und als Folge davon seien Teile der darunterliegenden Decke heruntergekommen.

18.000 Euro Schadenersatz gefordert

Die Eigentümerin des Gebäudes fordert rund 18.000 Euro Schadenersatz von ihr – obgleich der Schaden der Haftpflichtversicherung gemeldet worden war. Nachdem das Amtsgericht die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, verhandelt das Landgericht nun über ihre Berufung. Die Klägerin ist sehr wohlhabend, Mehrheitsaktionärin einer Altenheim-Kette. Sie ist die Mutter von Markus A. – jenem Vermieter, der vor drei Jahren die Wohnung leer geräumt hat.

Rückblende: An einem Tag im September 2016 kehrt die PR-Beraterin aus dem Urlaub zurück. Sie lebt in einer Altbauvilla an der Straße Bellevue, die Wohnung teilt sie sich mit zwei Bewohnern. Feinste Alsterlage, 120 Quadratmeter. Doch mit ihrem Schlüssel lässt sich die Wohnungstür nicht öffnen, das Schloss ist ausgetauscht worden. Per Schlüsseldienst versucht sie in die Wohnung zu gelangen, wird aber von dem Vermieter und dessen Vater abgefangen.

Katja B. geht von einem Einbruch aus

Erst kommt es zu einem Wortgefecht, dann kommt die Polizei. Als sie mit Unterstützung der Beamten ihre Wohnung betritt, fällt sie aus allen Wolken: Die Wohnung – leer geräumt, ihre gesamte Habe – verschwunden. Ihre Möbel, der Schmuck der Großmutter, Kleidung, Bücher, private Dokumente, ihr Ausweis – alles weg. Auf telefonische Anfragen der Polizei beim Vermieter heißt es: „Die Sachen sind nicht auf dem Sperrmüll.“ Für Katja B. ist die Sache klar, sie geht von einem Einbruch aus. Doch die Beamten leiten zunächst keine Ermittlungen ein, verweisen auf die Ziviljustiz, die sei zuständig. Katja B. mag das gar nicht glauben.

Vor Gericht argumentiert der Vermieter, dass Katja D. nur zur Untermiete in der Wohnung gelebt habe und der Hauptmietvertrag ohnehin im September 2016 endete. Zudem habe er wegen des Wasserschadens von seinem Pfandrecht Gebrauch gemacht. Das stehe ihm keinesfalls zu, urteilt das Amtsgericht St. Georg, und gibt im Oktober 2016 ihrer Klage auf Herausgabe der Wohnung und ihrer persönlichen Gegenstände statt. Doch weder das Urteil noch die Vollstreckungsbriefe kann die Post dem in Wien gemeldeten Vermieter zustellen. Katja B. hat recht – doch ihre Habe bekommt sie nicht. Die Wohnung ist angeblich auch schon neu vermietet.

41-Jährige ist verzweifelt

Die 41-Jährige ist verzweifelt. Dann, im Oktober 2017, liegt ein Umschlag im Briefkasten ihres Rechtsbeistands, darin ein Schlüssel zu einem Lagerraum am Flughafen. Wo die Sachen zuvor waren? Unklar. Dort stößt Katja B. auf einen Großteil ihres „vorenthaltenen Eigentums“. Alles achtlos in 70 Kisten geschmissen, beschädigt, zerkratzt oder verdreckt, die Möbel auseinandergebaut. Viele Gegenstände fehlen. Katja B. ist monatelang damit beschäftigt, die Sachen zu sortieren. Sie hat sich dafür eigens einen Raum anmieten müssen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt längst gegen den Vermieter und dessen Vater, aber nicht wegen Diebstahls, weil es an einer „Zueignungsabsicht“ fehle. Am 21. Dezember 2017 erhebt sie Anklage wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung. „Vater und Sohn sollen die Gegenstände der Mieterin an einen unbekannten Ort verbracht haben, um sie zum Auszug zu veranlassen und die Wohnung neu zu vermieten“, sagt Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Mietervereine sprechen in solchen Fällen von einer „kalten Räumung“. Anhängig ist das Verfahren am Amtsgericht St. Georg. Dort bleibt der Fall lange liegen, bis das Gericht eine Einstellung gegen Geldauflage anregt. „Dies wurde von den Angeklagten abgelehnt“, sagt Gerichtssprecher Kai Wantzen. Zusätzlich hat Katja B. Anzeige wegen Prozessbetrugs erstattet.

100.000 Euro verlangt die Geschädigte

Unterdessen läuft der Rechtsstreit vor dem Zivilgericht weiter. Katja B. sagt, sie wisse nicht mehr, wo ihr der Kopf stehe. Fast jede Woche bekomme sie Post vom Anwalt. „Ich kann nicht verstehen, dass sich alles so lange hinzieht, obwohl Polizei und Justiz damit befasst sind“, sagt sie. Sie fordert Schadenersatz in Höhe von mehr als 100.000 Euro für sämtliche Folgen der Wohnungsräumung. Markus A. verlangt von Katja B. mehrere Tausend Euro, unter anderem für von ihr verursachte Schäden am Parkett – diesen Vorwurf hält Katja B. für völlig abwegig.

Die Ansprüche aus dem Wasserschaden hingegen hat er an seine Mutter, die Eigentümerin der Villa, abgetreten. Dazu soll er eine Abtretungsurkunde bei seiner Mutter in Rom unterzeichnet haben, die er später zur Bestätigung der Echtheit einem Notar in Wien vorgelegt hat. Weil die Urkunde schon in erster Instanz nicht im Original vorlag und das Gericht zudem die Echtheit anzweifelte, wollte es Markus A. als Zeugen hören. Doch auch die Zeugenladung konnte dem damals in Wien gemeldeten Mann nicht zugestellt werden. Er sei aber immer wieder in Hamburg gesichtet worden, sagt Anwalt Putschäw. Das Abendblatt hat den Medienanwalt des Vermieters mehrfach um eine Stellungnahme gebeten.

Nerven, Zeit, Geld

Vor Gericht erscheinen werde sein Mandant nicht, sagte dessen Anwalt während des letzten Prozesstermins, schon aus Sorge vor einer „medialen Vorführung“. Natürlich handele es sich bei der Unterschrift auf der Urkunde um die von Markus A. Man sei bereit, sich mit Katja B. zu vergleichen, einen „angemessenen Betrag“ zu zahlen. Katja B. müsse den Schaden für eine Kostenkalkulation nur genau benennen. Die hält das Angebot für ein Spiel auf Zeit – so ähnlich habe sie es bereits vor zwei Jahren erlebt. Überdies habe der neue Anwalt von Markus A. gar kein Mandat.

Der Wahnsinn dieses Verfahrens habe sie viel gekostet: Nerven, Zeit, Geld. Bisher seien rund 19.000 Euro aufgelaufen, ihre Rechtsschutzversicherung habe weniger als die Hälfte übernommen. Heute will das Gericht eine Entscheidung verkünden – was nicht heißt, dass die Geschichte heute ein Ende findet.