Hamburg. Einhaltung des Mindestlohns: Die Beamten befragten 90 Personen. In vielen Fälle sind weitere Prüfungen erforderlich.
Bei einer bundesweiten Prüfung zur Einhaltung des Mindestlohns hat das Hauptzollamt Hamburg 21 Gastronomiebetriebe in der Hansestadt unter die Lupe genommen. Der Einsatz der 52 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg war bereits am vergangenen Freitag, wie Oliver Bachmann, Sprecher des Hauptzollamts, nun eine Woche später mitteilte.
"Insgesamt wurden 21 Betriebe und dort 90 Personen mittels Befragungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und des Mindestlohngesetzes geprüft", sagte Bachmann. In 33 Fällen seien bei Arbeitnehmern Auffälligkeiten festgestellt worden – bei diesen stehe einer weiteren Prüfung nach dem Mindestlohngesetz an. Im Fokus stehen dabei fehlende Stundenaufzeichnungen oder die mögliche Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns. Der gesetzliche Mindestlohn, der 2015 eingeführt wurde, beträgt aktuell 9,19 Euro pro Stunde.
Ermittlungen gegen 19 Arbeitnehmer
In weiteren 26 Fällen wird das eventuelle Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen geprüft. Und in fünf Fällen könnte es sich um unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen handeln.
"Gegen 19 männliche Arbeitnehmer wurde wegen ausländerrechtlichen Verstößen jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", sagte Oliver Bachmann. "Besonders auffällig war ein türkischer Staatsbürger, der sich mit gefälschten bulgarischen Papieren legitimieren wollte."