Hamburg. Bei der Justizministerkonferenz fand diese Hamburger Initiative keine Mehrheit, aber ein Vorschlag für besseren Umweltschutz.

Mit seinem Vorstoß, das Containern, also die Entnahme von Lebensmitteln aus Müllbehältern, zu legalisieren, ist Hamburg bei der Justizministerkonferenz gescheitert. Bei der Tagung in Travemünde fand die Initiative keine Mehrheit. Stattdessen wurde ein Beschluss gegen Lebensmittelverschwendung gefasst, der das Problem des Containerns ausklammert.

Unverständnis für diese Haltung äußerte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne): „Es versteht kein Mensch, warum die Entnahme von Müll bestraft werden muss. Wir schmeißen in Deutschland jedes Jahr Millionen Tonnen Lebensmittel weg. Dass Menschen auch noch strafrechtlich verfolgt werden, die beim Containern gegen diese Verschwendung aktiv werden, halte ich für falsch. Um das zu ändern, könnten entweder der Eigentumsbegriff im BGB oder die Straftatbestände im StGB geändert werden. Leider konnten wir die Ministerinnen und Minister von der Union nicht überzeugen, weil sie unbedingt an der Strafverfolgung festhalten wollen." Wie beim Klimaschutz merke man auch hier, wie weit sich CDU und CSU von der Bevölkerung entfernt hätten und der Realität verweigerten.

Ebenfalls nicht durchsetzen konnte sich Hamburg mit dem Vorschlag, dass der Bund auf die EU einwirken und rechtlich bindende Regelungen erlassen soll, in denen auch Prinzipien formuliert werden, die Grenzen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Wohle des Menschen definieren.

Meeresschädigendes Verhalten von Schiffen schärfer verfolgen

Erfolgreich war dagegen Hamburgs Einsatz für besseren Meeresschutz. Dabei ging es vor allem um die Nutzung von Schweröl durch Schiffe. Nach der derzeitigen Rechtslage ermittelt die Staatsanwaltschaft und es drohen empfindliche Geldstrafen, wenn ein Schiff weniger als zwölf Meilen vor der deutschen Küste dreckiges Schweröl verbrennt. Außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone wird dieser Regelverstoß nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt, ein Anreiz, weil sich mit dem schwefelhaltigen Schweröl viel Geld sparen lässt.

Das wollen die Justizminister jetzt ändern. "Es ist unverständlich, warum der Schutz von Gesundheit und Umwelt an verschiedenen Orten mit unterschiedlichen Mitteln erfolgen soll“, erläutert Till Steffen. „Um den Schutz unserer Meeresumwelt und Gesundheit effektiver verfolgen zu können, wollen wir den Anwendungsbereich des Strafrechts bei Luftverunreinigungen auf die komplette Ausschließliche Wirtschaftszone ausweiten. Damit hätten wir die Voraussetzung im Strafrecht, ein Schiff auch an die Kette zu legen.“