Hamburg. Bezirksamt Wandsbek argumentiert mit zu hohen Sicherheitskosten. AfD kritisiert Ungleichbehandlung.

Der Bürgersaal Wandsbek wird von vielen Parteien seit Jahren für Veranstaltungen genutzt. Dies wurde der AfD jedoch nun untersagt. „Bezüglich Ihrer Anfrage muss ich Ihnen auch nach Rücksprache mit dem Bezirksamt mitteilen, dass der zusätzliche Aufwand für Ihre Veranstaltungen derart hoch ist, dass weder unsere Agentur noch das Bezirksamt künftige Veranstaltungen von Ihnen annehmen möchten“ heißt es in einem Schreiben der Firma „prima events GmbH“, die den Raum im Auftrag des Bezirksamts vermietet. Als Begründung werden die gesteigerten Kosten für Sicherheitsvorkehrungen bei AfD-Veranstaltungen genannt. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass die Partei von weiteren Anfragen absehen möge.

Die AfD sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen Paragraf 5 des Parteiengesetzes. Dieser besagt, dass alle Parteien gleich zu behandeln sind, wenn ein öffentlicher Träger eine Räumlichkeit vermietet. Im Rahmen einer Kleinen Schriftlichen Anfrage bat die AfD den Senat um eine Stellungnahme bezüglich dieses Vorgehens. In der Antwort heißt es, dass die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Bezirksamts und der Agentur ausschließlich von einem Gericht geklärt werden kann.

Nockemann nennt es eine Respektlosigkeit

Eine inhaltliche Stellungnahme zu dem Vorgehen liefert der Senat nicht. „Die Antwort des Senats auf die parlamentarische Anfrage der AfD ist eine Respektlosigkeit gegenüber einer demokratisch gewählten Hamburger Partei und ihren Wählern“, sagte der Landesvorsitzende der AfD, Dirk Nockemann, am Freitag. „Der Senat zeigt eine klare Verweigerungsabsicht, die AfD mit anderen Parteien gleich zu behandeln. Die Stadt Hamburg ist gehalten sich an Recht und Gesetz zu orientieren, ohne dass sie erst vom Gericht darauf hinzuweisen ist.“

Die AfD hält sich rechtliche Schritte offen. Man zieht sogar in Betracht, die kommenden Bürgerschaftswahlen aufgrund von gleichheitswidriger Benachteiligung anzufechten.