Hamburg. Eltern haben in Hamburg freie Schulwahl. Wer ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat, ist eingeschränkt.

Schwere Diskriminierungsvorwürfe gegen die Stadt Hamburg: „Die Schulbehörde beschneidet willkürlich das Schulwahlrecht für Eltern von behinderten Kindern und diskriminiert damit massiv Kinder mit einer Behinderung“, sagt der ehemalige Schulleiter Pit Katzer von der Initiative Gute Inklusion. Hintergrund ist die Quote an Inklusionsschülern, die in Klasse 1 und Klasse 5 nicht an ihre Wunschschulen kommen können – demnach verweigert die Behörde behinderten Kindern fast sechsmal so häufig die Wunschschule wie anderen Kindern.

Während lediglich 5,5 Prozent aller Hamburger Kinder nach den Sommerferien nicht an ihre Wunschschulen kommen, sind es bei den behinderten Kindern rund 31 Prozent. Genauer: Von 109 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bekamen 29 Kinder ihren Erstwunsch an einer Grundschule nicht erfüllt, und von 125 Schülern mit einer Behinderung bekamen 43 Schüler ihren Wunsch an einer weiterführenden Schule nicht erfüllt.

Oliver Senckpiehl hat Widerspruch eingelegt

Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Sabine Boeddinghaus, Vorsitzende der Linksfraktion in der Bürgerschaft, hervor. „Diese Diskriminierung widerspricht in skandalöser Weise der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen“, so Pit Katzer. Statt an ihre angewählten Schulen zu kommen, habe die Schulbehörde in denen der Initiative bekannten Fällen entschieden, dass die Kinder mit einer Behinderung in die nächstgelegene Schwerpunktschule gehen sollen – gegen den Willen der Eltern.

Davon betroffen ist auch die elfjährige Jule aus Altona. Ihre Eltern möchten, dass Jule an die Stadtteilschule Eppendorf kommt. Stattdessen hat die Behörde sie aber der Stadtteilschule Bahrenfeld zugewiesen. Der Grund: Diese Schule ist wohnortnäher. Oliver Senckpiehl hat gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt. Wie viele Eltern Widerspruch eingelegt haben, weiß die Behörde nicht, da diese bei den betreffenden Schulen eingehen.

Diverse therapeutische Termine

Oliver Senckpiehl sagt: „Wir haben uns intensiv mit der Wahl der weiterführenden Schule befasst und aus gutem Grund für die Stadtteilschule Eppendorf entschieden. Neben dem pädagogischen Konzept sind das auch praktische Gründe, wie die Nähe zu unseren Arbeitsplätzen, die es uns ermöglicht, Jule mit Fahrrad oder Auto zur Schule zu bringen und abzuholen, sowie die Nähe zu diversen Therapeuten und zum UKE.“ Eine Schulweghilfe der Behörde wollen die Senck­piehls gar nicht in Anspruch nehmen.

Nach einer Leukämieerkrankung hat Jule, die auch Trisomie 21 („Downsyndrom“) hat, diverse therapeutische Termine am nahe gelegenen UKE. Ähnlich sei es drei weiteren Kindern mit Förderbedarf an Jules Grundschule, der Louise-Schroeder-Schule in Altona, ergangen, während etwa 40 Kinder ohne Förderbedarf an der Stadtteilschule Eppendorf aufgenommen worden seien. Aus ihrer Klasse sei Jule die Einzige, die nicht an ihre Wunschschule darf, sagt ihr Vater.

„Erschüttert und wütend“

Oliver Senckpiehl. „Wir sind erschüttert und wütend, dass hier offensichtlich systematisch Kindern das im Hamburger Schulgesetz festgeschriebene Recht auf freie Schulwahl verweigert wird, und zwar ausgerechnet denjenigen, die in besonderem Maße darauf angewiesen sind. Ausgerechnet Kinder mit Förderbedarf, die oft Schwierigkeiten haben, sich auf neue soziale Situationen einzulassen, werden ohne Rücksicht auf Freundschaften aus dem Klassenverband gerissen und gegen ihren Willen einer anderen Schule zugewiesen. Und das, obwohl sie doch sowieso schon nur eingeschränkte Wahlmöglichkeiten haben.“

Hintergrund: Inklusionskindern wie Jule stehen nicht alle Schulen offen, sondern nur etwa jede sechste. Zwar können Eltern von Kindern mit einer Behinderung seit 2010 entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule besucht, aber: Diese Kinder können nur an Schwerpunktschulen angemeldet werden.

Schulbehörde verweist auf geltendes Recht

„Es ist eine unvorstellbare Härte, dass gerade die Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Förderung und Begleitung brauchen, nun aus ihrem gewohnten Wohnumfeld herausgerissen und wie ein Gepäckstück über ganz Hamburg verteilt werden. Ganz zu schweigen von den betroffenen Eltern, denen ihr Recht auf Widerspruch nicht unbedingt geläufig ist“, sagt Sabine Boed­dinghaus. Sie erwarte von Schulsenator Ties Rabe (SPD), dass er gerade im Umgang mit dieser Schülergruppe besondere Fürsorge walten lässt und die Schulen mit hohen Anforderungen an inklusiver Beschulung angemessen ausstattet und unterstützt.

Die Schulbehörde verweist dagegen auf geltendes Recht: „Grundsätzlich gilt bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine eingeschränkte Schulwahl, da Obergrenzen pro Klasse einzuhalten sind. Dafür gibt es eine entsprechende Richtlinie, die auf früheren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte basiert. Das Verfahren ist somit transparent und auch gerichtsfest, auch wenn es in wenigen Einzelfällen dazu führt, dass nicht die gewünschte Schule zugeteilt werden kann. Wir nehmen Anliegen und Kritik der Eltern ernst und überprüfen erneut, ob andere Lösungen gefunden werden können“, sagt Behördensprecher Peter Albrecht.

Forderung von Katzer

In der Antwort auf die Anfrage heißt es: „Bei der Vergabe eines Schulplatzes hat die größtmögliche Nähe der Schwerpunktschule zum Wohnort eine zentrale Bedeutung.“ Kindern mit Behinderungen, die ihren Schulweg nicht allein bewältigen können, steht eine sogenannte Schulweghilfe zu. Pit Katzer wirft der Behörde vor, bei der Entscheidung lediglich aufs Geld zu achten: „Dabei geht es ausschließlich um die Kostenminderung bei der Schulweghilfe und nicht um das Kindeswohl.“

Katzer fordert die Behörde auf, das Schulwahlrecht von Eltern behinderter Kinder zu stärken: „Schwerpunktschulen müssen pro Klasse nicht nur zwei, sondern bis zu vier Kinder mit einer Behinderung aufnehmen können. Die Aufnahme von Kindern mit einer Behinderung in einer fürs sie geeigneten Schule, die nicht Schwerpunktschule ist, muss ausgeweitet werden, und die Kosten für die Schulweghilfe dürfen nicht Priorität vor dem Elternwunsch haben.“