Hamburg. Jahresbilanz 2018 zeigt Steigerung von 526 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – dank hoher Nachforderungen in Einzelfällen.
Hamburgs Steuerfahndung zieht Bilanz: Im Jahr 2018 haben die Steuerfahnder mehr als 3200 Steuerfälle erledigt und Steuernachforderungen in Höhe von 113 Millionen Euro festgestellt. Durch einige besonders große Fälle hat sich das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 526 Prozent gesteigert. Im Jahr 2017 beliefen sich sie Nachforderungen noch auf 21,5 Millionen Euro.
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg hat im vergangenen Jahr insgesamt 828 Strafverfahren und 946 Bußgeldverfahren abgeschlossen. Mit den daraus resultierenden Urteilen und Strafbefehlen wurden Freiheitsstrafen von insgesamt 69 Jahren und Geldstrafen in Höhe von rund 900.000 Euro verhängt. Dazu kommen Geldauflagen und Geldbußen von insgesamt zwei Millionen Euro.
Höchste Einzelfall-Nachforderung: 34,4 Millionen Euro
Außerdem gab es besonders große Einzelfälle. Die höchste Nachforderung in einem Einzelfall beläuft sich laut Sprecher der Finanzbehörde Claas Ricker auf 34,4 Millionen Euro, die zweithöchste Nachforderung liegt bei 20,8 Millionen Euro und der drittgrößte Einzelfall macht 13,5 Millionen Euro aus.
Der Großteil der Forderungen sei im Bereich der Umsatzsteuer geltend gemacht worden. So müssen allein Hamburger Unternehmen etwa 91,7 Millionen Euro nachzahlen. In Hamburg arbeiten der Behörde zufolge gut 80 Fahndungsprüfer. Sie prüfen, meist nach Hinweisen von Dritten, Steuererklärungen nach.
„Die erzielten Mehrergebnisse der Fahndung schwanken natürlich von Jahr zu Jahr, aber auch unabhängig von den tatsächlich erzielten Summen ist eines ganz klar: Gerade auch im Sinne der Steuergerechtigkeit und für das Rechtsempfinden der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist die Arbeit der Steuerfahndung von enorm großer Bedeutung“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
Hamburg liegt im Bundesvergleich vorne
Im Bundesvergleich wurden in Hamburg die meisten Bußgeldbescheide erlassen – sowohl bei der Lohnsteuergefährdung wie auch bei der Schädigung des Umsatzsteueraufkommens. Dadurch stehen dem Hamburger Haushalt insgesamt Geldbuße in Höhe von mehr als 600.000 Euro zu.