Hamburg. Linke im Bezirk fordert die „sofortige Enteignung“ des Eigentümers. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall.

Acht Mieter müssen ausziehen: Nach der angekündigten Zwangsräumung eines heruntergekommenen Wohnhauses an der Grindelallee durch den Bezirk Eimsbüttel fordert Die Linke im Bezirk die „sofortige Enteignung dieses Miethais, Verkaufsverbot und Übernahme in öffentliche Hand!“. Warum der Bezirk den untätigen Eigentümer nicht enteignet (wie in Mitte schon praktiziert), ist nur eine Frage, die sich stellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall.

Warum wird das Haus geräumt?

Weil laut Bezirk Gefahr für Leib und Leben besteht. Aufgrund illegaler Veränderungen (aus sechs Wohnungen wurden 26) ist der Brandschutz im Haus nicht gewährleistet. Einige Wohnungen sind von der Feuerwehr nicht erreichbar. Der vom Bezirk provisorisch hergerichtete Rettungsweg ist geschwächt, deshalb ist nun Gefahr im Verzug.

Was passiert mit den Mietern?

Die Mietverhältnisse bleiben unberührt. Der Bezirk unterstützt alle acht betroffenen Haushalte, neue Wohnungen zu finden. Drei Mieter haben bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Laut Auffassung des Mietervereins haben die betroffenen Mieter weiter das Recht auf Instandhaltung ihrer alten Wohnungen, auf Wiederherstellung des Brandschutzes und auf Kostenübernahme der Ersatzwohnung und der Umzugskosten.

Was hat der Bezirk gegen den untätigen Vermieter unternommen?

Anordnungen von Wohnnutzungs- und Wiederherstellungsgeboten sind ebenso erfolgt wie die Durchsetzung von Zwangsmitteln nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie die Zwangsgeldfestsetzung. Zudem wurde die Nutzung untersagt, provisorisch im Sinn der Mieter aber geduldet.

Warum kann das Haus nicht unter Treuhänderschaft gestellt werden?

Weil es laut Bezirk ein marodes, bewohntes Gebäude mit nicht genehmigten Nutzungseinheiten ist und der Vermieter unkooperativ ist. Diese Konstellation ist hamburgweit einzigartig. Die Möglichkeit der Treuhänderschaft bleibt aber bestehen. Ziel des Bezirks ist, im Haus wieder legalen Wohnraum zu schaffen. Eine Treuhänderschaft ist rechtlich das letzte Mittel, wenn Anordnungen nicht Folge geleistet wird und alle Zwangsmittel ausgeschöpft sind.

Warum steht der Wohnraumschutz der Mieter nicht über dem anscheinend spekulativen Interesse des Eigentümers?

Der Bezirk verfolgt eine Doppelstrategie aus Wohnraumschutz und Brandschutz. Vor dem Hintergrund der Gefahr für Leib und Leben können die Mieter allerdings nicht länger im Haus bleiben. Die Mieter werden aber nicht allein gelassen. Parallel wird mit der Anordnung nach Wohnraumschutz das Ziel verfolgt, im Haus wieder legalen Wohnraum zu schaffen. Deshalb lässt der Bezirk den Vermieter nicht aus der Verantwortung.