Hamburg. Im Blickpunkt der Zentralstelle Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft ist der islamistische Terrorismus.

Al Capone hält Einzug bei der Generalstaatsanwaltschaft: Der berüchtigste US-amerikanische Gangsterboss der 20er- und 30er-Jahre ist Namensgeber für ein Prinzip, nach dem die auf Terrorismusbekämpfung spezialisierten Ermittler arbeiten. Das Al-Capone-Prinzip besagt, dass alle Ermittlungen und Verfahren zu einem Tatverdächtigen in den Händen eines Staatsanwalts liegen sollen. Die auf Delikte im Bereich Terrorismus konzen­trierte neue Zentralstelle Staatsschutz hat in den neuen Räumen der Generalstaatsanwaltschaft an der Ludwig-Erhard-Straße ihre Arbeit aufgenommen.

„Al Capone wurde nicht wegen seiner schwersten Verbrechen verurteilt, sondern wegen Steuerhinterziehung. Entscheidend war, dass sich die Strafverfolger auf seine Person konzentrierten“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne) bei einem Besuch der Generalstaatsanwaltschaft. „Alle Strafverfahren, die in Hamburg gegen als Gefährder geführte Personen laufen, werden von sofort an von der Zentralstelle Staatsschutz übernommen.“ Hamburg zieht damit – wie die anderen Bundesländer – auch die Konsequenzen aus dem Fall Anis Amri, des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz. Pannen und mangelnder Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden mehrerer Bundesländer hatten etwa verhindert, dass Amri vor der Tat abgeschoben werden konnte.

Drei Phänomene besonders im Blick

Die vier Staatsanwälte der Zentralstelle Staatsschutz beschäftigen sich in erster Linie mit Fällen von islamistischem Terrorismus. Laut Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich lebt eine „niedrige zweistellige Zahl“ von der Polizei als Gefährder registrierten Menschen in Hamburg. Von der Zentralstelle übernommen werden künftig auch die Fälle, die die Generalbundesanwaltschaft „wegen minder schwerer Bedeutung“ an die Länder abgibt. Dabei handelt es zum Beispiel um den Verdacht der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung wie etwa des sogenannten Islamischen Staats (IS) oder einer verbotenen Organisation wie der PKK.

Laut Oberstaatsanwalt Arnold Keller, dem Leiter der Zentralstelle, hat sich die Zahl von der Generalbundesanwaltschaft abgegebenen Fälle von vier (2015) auf 62 (2017) vervielfacht. Keller nannte drei Phänomene, die die Terrorermittler besonders im Blick haben. „Erstens geht es um die Finanzierung möglicher Terrorakte zum Beispiel durch als Geschäftsleute getarnte Hintermänner“, sagte Keller. Außerdem spiele die Gefahr der Radikalisierung junger Muslime ohne besondere religiöse Bindung in Hamburg eine Rolle. „Schließlich besteht eine steigende Gefährdung durch Rückkehrern etwa aus Syrien“, sagte Keller.Die Gefahr durch den islamistischen Terrorismus „nimmt eher zu als ab“.

Koordinator von Sammelverfahren

„Unsere Hamburger Zentralstelle Staatsschutz ist zugleich Analysezen­trum und Koordinator von Sammelverfahren auch für die Nachbarländer Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen ein Netzwerk der Staatsschützer im Nordverbund knüpfen“, sagte Fröhlich. Die Generalstaatsanwaltschaft bezieht – personell verstärkt – im „Tower am Michel“ drei Etagen (Gesamtfläche rund 4100 Quadratmeter) und gibt ihren Standort am Gorch-Fock-Wall auf.