Hamburg. Die Urteilsbegründung im Fall von Prof. Kuck empört die Kassenärztliche Vereinigung. Es geht um eine besondere Lizenz.

Mit einer scharfen Reaktion hat Hamburgs Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Urteilsbegründung im Fall von Prof. Karl-Heinz Kuck (Asklepios St. Georg) quittiert. Der KV-Vorsitzende Walter Plassmann sagte am Donnerstag, er sei fassungslos. „Jeder Vertragsarzt muss bei kleinsten Fehlern mit Sanktionen rechnen, selbst wenn es sich um bloße Formalien handelt – nur für Chefärzte soll das nicht gelten?“ Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte Kuck die Approbation zurückgegeben, die ihm die Gesundheitsbehörde von Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) entzogen hatte.

Richter Dietrich Hölz sagte zu Kucks früherer Verurteilung wegen Abrechnungsbetruges: Dabei habe auch eine unsinnige Vorgabe in Kucks persönlicher Ermächtigung der KV eine Rolle gespielt. Darin ist klar geregelt, dass Kuck alle Behandlungen, die darüber abgerechnet werden, auch „höchstpersönlich“ erbringen muss. Das hatte er missachtet und war dafür vor gut zwei Jahren verurteilt worden.

Kuck hatte eingeräumt, gegen die KV-Ermächtigung verstoßen zu haben. Gleichzeitig hatte er argumentiert, dass er zeitlich nicht alles schaffen könne. Hätte er gewusst, welchen Aufwand die Ermächtigung bedeute, hätte er sie über das Krankenhaus gar nicht beantragt und angenommen. Der Richter folgte Kuck in dieser Argumentation.

"Sonderrecht für Promi-Ärzte"

Die KV spricht jetzt von einem „Sonderrecht für Promi-Ärzte“. Diese Ermächtigung sei eine Ausnahme im Gesundheitssystem. Das stimmt, denn normalerweise dürfen Krankenhausärzte nicht einfach ambulant arbeiten. Bei den Untersuchungen und Behandlungen, die unter anderem Prof. Kuck macht, gibt es aber zu wenige niedergelassene Ärzte, die dasselbe können. Um die Versorgung aller Patienten zu gewährleisten, werden solche Ermächtigungen ausgesprochen.

Die KV pocht jetzt darauf, dass die Ermächtigung kein „Schikane“ sei, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Wer das nicht erfüllen könne, müsse diese Sonderlizenz zurückgeben. Das hat Kuck getan. KV-Chef Plassmann ist das nicht genug: „Es ist unfassbar, dass uns jetzt ein Richter sagt, wir sollen es dabei mal nicht so genau nehmen. Im Fall Kuck wird mit zweierlei Maß gemessen – das ist unerträglich und ein Affront gegenüber allen Ärzten, die peinlich darauf achten, der Unmenge an gesetzlichen Vorschriften Herr zu werden."

Die Ärztekammer Hamburg macht in einer Stellungnahme zum Kuck-Urteil Krankenhäuser für die Verwirrung um die Ermächtigungen mitverantwortlich. „Die Regeln in den Häusern werden nicht von Ärzten gemacht. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, seinen Job zu verlieren“, so Kammerpräsident Pedram Emami. Der Hamburger Nachfolger von Prof. Frank-Ulrich Montgomery bemängelte, dass „immer mehr private Träger und Investoren Einrichtungen übernehmen, die nicht immer das Patientenwohl in den Vordergrund stellen.“