Hamburg. Ein Fragebogen der Hamburger Umweltbehörde verärgert die „Schreberrebellen“. Sie sehen sich pauschal unter Verdacht gestellt.

Die Hamburger „Schreberrebellen“ machen mobil gegen einen Fragebogen der Umweltbehörde. Gemeinsam mit dem „Landesbund der Gartenfreunde“ wolle die Umweltbehörde die Kleingärtner „ausspähen“ und zu „einer Art Selbstanzeige“ bringen. Sie sollten Verletzungen des Datenschutzes hinnehmen und Kontrolleuren Zugang zu ihren Lauben gewähren.

Der Verein SchreberRebellen e.V. – Vertreter von acht Kleingartenvereinen mit 1300 Mitgliedern – reichte Beschwerde beim Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ein und drohte der Behörde mit Klage. Es geht um ungeklärtes Abwasser aus Toiletten und Spülbecken, sogenannte „unerlaubte Abwasser erzeugende Einbauten“ in ihren Lauben.

Die Umweltbehörde sieht sich im Recht und findet ihr Vorgehen eher behutsam. Wasserklosetts. Behördliche Kontrollen von rund 7.500 Parzellen haben zwischen den Jahren 2012 und 2018 ergeben, dass 40 Prozent der kontrollierten Kleingärtner abwasserrechtiche Vorschriften missachten. Spül- und Waschmaschinen sind in Kleingärten nach Bundesrecht verboten, weil die Einleitungen in Gräben außerhalb des Abwassersiels das Grundwasser gefährden und zu Algenblüten in Gräben und Tümpeln führen. In mehr als zehn Jahren Übergangszeit seien die Kleingärtner laut Umweltbehörde immer wieder angesprochen worden, um ihre Lauben auf Handspülbecken und Komposttoiletten umzurüsten und der Natur ihr Recht auf Sauberkeit zu lassen.

Aus für Spülmaschinen und Badewannen

Die in ökologischen Holzschnitzeltoiletten verarbeiteten Fäkalien und das möglichst mit biologisch abbaubaren Spülmitteln versetzte Abwasser aus Handspülen sei bequem und für die Umwelt schadlos auf dem Komposthaufen zu entsorgen. Der weitaus überwiegende Teil der Laubenpieper habe damit auch kein Problem, hieß es aus der Behörde. Es gehe nur um einige wenige, die zum Teil sogar Spülmaschinen und Badewannen in ihren Lauben installiert hätten und von diesem Standard nicht lassen könnten. Jetzt wolle die Stadt mit mehr Nachdruck vorgehen und habe dazu auch den Landesbund der Gartenfreunde, die Dachorganisation der meisten Hamburger Kleingärtner, ins Boot geholt. Schließlich, so Landesbund-Chef Dirk Sielmann, können Abwasserverstöße langfristig zur Kündigung des Pachtverträge führen. Das Land gehört der Stadt.

Der Landesbund repräsentiert 311 Kleingartenvereine, die auf 14 Millionen Quadratmetern 33.000 Parzellen beackern oder auch begrillen. Demgegenüber erscheint der Verein „SchreberRebellen e.V.“ – Vertreter von acht Kleingartenvereinen mit 1300 Mitgliedern – als kleine Minderheit. Aber sie ist energisch.

Schreberrebellen drohen mit Klage

Die Schreberrebellen werfen Landesbund und Umweltbehörde vor, ohne konkreten Verdacht pauschal und mithin rechtswidrig gegen Kleingärtner vorzugehen. Die verlangte Toiletten-Selbstauskunft nebst der Kontrolle ihrer Angaben durch die Vereinsvorstände werde auch noch durch eine Drohung ergänzt: Wer sich weigere, bei der Aktion mitzumachen, dem würden „rechtliche Konsequenzen“ und eine nicht näher bezeichnete Überwachung durch Umwelt- und Baubehörde in Aussicht gestellt.

„Vergleichbare Maßnahmen (Schleppnetzfahnung) kennt man nur aus der Strafverfolgung, wenn es um die Aufklärung schwerster Straftaten geht. Solche wirft selbst die Umweltbehörde den Kleingärtnern nicht vor“, erklären die Rebellen und fordern die Behörde auf, „sich klar von der Ausforschungsaktion zu distanzieren“. Anderenfalls müsse „eine gerichtliche Klärung“ herbeigeführt werden.

Erfragte Klarnamen sollen später anonymisiert werden

Die Umweltbehörde erklärte, die gewonnenen Daten anonymisieren zu wollen. Das ist dem Fragebogen allerdings nicht anzusehen, denn er enthält umfangreiche Abfragen zu Namen, Verein und Parzellennummer des Gärtners und bietet am Ende ohne die Selbstverpflichtung an, nach Ausbau verbotener Anlagen den Vereinsvorstand zur Abnahme der Laube einzuladen. Erfolg und Misserfolg der Demontagen sollen die Vorstände auf nämlichem Bogen gleich quittieren.

Das zweite Ziel, das der Fragebogen laut Umweltbehörde verfolge, sei es, „Hinweise zu bekommen, an welchen Orten es noch verstärkt Kontrollen geben sollte“. Dieses Ziel könnte bereits erreicht sein.